München: Nacheinander drei mutmaßliche Schleuser festgenommen
ots/Bundespolizeidirektion München
Kiefersfelden / Rosenheim (ots) -
Bundespolizei beschuldigt einen Georgier und zwei Syrer der Schleuserei
Die Bundespolizei hat am Mittwoch (22. Dezember) bei Grenzkontrollen auf der A93 nacheinander drei mutmaßliche Schleuser festgenommen. Zwei Syrer und ein Georgier werden beschuldigt, mit ihren Fahrzeugen je zwei Landsleute illegal über die deutsch-österreichische Grenze gebracht zu haben.
In einem in Polen zugelassenen Wagen trafen die Bundespolizisten nahe Kiefersfelden drei georgische Staatsangehörige im Alter von 21, 25 und 46 Jahren an. Keiner der drei verfügte über die erforderlichen Einreisepapiere. Stattdessen führten sie Bescheinigungen mit, aus welchen hervorging, dass ihnen ihre zuletzt in Polen ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen von den dortigen Behörden abgenommen worden waren. Die Georgier wurden wegen ihres illegalen Einreiseversuchs, der Fahrer zudem wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt. Anschließend musste das Trio die Bundesrepublik wieder verlassen.
Mit einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung wies sich wenig später ein Pkw-Fahrer aus. Der 23-Jährige stammt ursprünglich aus Syrien. Seine zwei Begleiter, 20 und 21 Jahre alt, hatten hingegen lediglich Papiere dabei, die für den Aufenthalt in Bulgarien berechtigen. Die syrischen Brüder gaben zunächst an, über die Feiertage bei Bekannten in Berlin bleiben zu wollen. Bei der späteren Befragung in der Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei erklärten sie, in Deutschland Schutz vor Verfolgung zu suchen. Sie wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet. Ihr Fahrer, der in Südbayern gemeldet ist, muss voraussichtlich schon bald mit einem Verfahren wegen Schleuserei rechnen.
Der Fahrer eines Kleintransporters händigte den Bundespolizisten in der Grenzkontrollstelle einen deutschen Flüchtlingspass aus. Im Fahrzeug des 27-jährigen Syrers fuhren zwei Landsleute, 31 und 42 Jahre, mit. Für den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik konnten sie nicht die notwendigen Papiere vorweisen. Die Beamten fanden heraus, dass sich die beiden Syrer in der Vergangenheit schon in Deutschland aufgehalten hatten und auch bei deutschen Behörden registriert worden waren. Sie wurden an die für sie zuständige Ausländerbehörden verwiesen. Diese werden über den weiteren Verbleib der Männer im Land zu entscheiden haben. Der Fahrzeugführer konnte, nachdem er seine Strafanzeige wegen Einschleusens entgegengenommen hatte, seine Fahrt allein fortsetzen.
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