München: Mutter verhindert Gefängnisaufenthalt des Sohns / Bundespolizei trifft gesuchten Münchner in Regionalzug an

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Die Rosenheimer Bundespolizei hat in einem Regionalzug einen Mann angetroffen, gegen den ein Strafbefehl des Amtsgerichts München vorlag.
ots/Bundespolizeidirektion München
07 Mai 17:14 2024 von Presseportal.de Print This Article

Rosenheim (ots) - Ein 34-Jähriger war am Montagabend (6. Mai) schon beinahe auf dem Weg von der Bundespolizei in Rosenheim in die nächstgelegene Haftanstalt. Die Mutter des gesuchten Münchners konnte den Gang ins Gefängnis aber gerade noch abwenden. Dank ihrer finanziellen Unterstützung blieben dem Sohn 60 Tage hinter Gittern erspart.

Bei der Überprüfung der Personalien des deutschen Staatsangehörigen in einem Regionalzug aus Österreich fanden die Bundespolizisten kurz vor dem Halt in Rosenheim heraus, dass gegen ihn ein Strafbefehl vorliegt. Demnach hatte das Amtsgericht München wegen einer von ihm begangenen Körperverletzung im September 2022 eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro festgesetzt. Alternativ wäre eine zweimonatige Freiheitsstrafe in Frage gekommen. Der Mann musste seine Zugfahrt am Rosenheimer Bahnhof beenden und den Beamten zur örtlichen Dienststelle folgen. Dort gelang es ihm mangels finanzieller Möglichkeiten zunächst nicht, den geforderten Betrag zu zahlen. Insofern stellte er sich bereits darauf ein, die mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe antreten zu müssen.

Erst ein Anruf veränderte seine Situation. Die telefonisch verständigte Mutter erklärte sich bereit, für ihr erwachsenes Kind einzuspringen und zahlte das Geld bei einer Polizeidienststelle im Landkreis München ein. Dank der somit beglichenen Geldstrafe konnte ihr Sohn die Bundespolizeiinspektion in Rosenheim verlassen. Allerdings gaben ihm die Beamten noch einen Bescheid über offene Gerichtskosten von rund 1.200 Euro mit. Ob das die vorerst letzte Justizforderung bleibt, wird sich zudem zeigen. Die Münchner Staatsanwaltschaft wurde von den Bundespolizisten über die aktuelle Anschrift des Mannes informiert, da diese ihm aufgrund laufender Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Hausfriedensbruchs noch Post zukommen lassen möchte.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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