Rhein-Sieg-Kreis: Motorradfahrer stürzt bei Wildwechsel
ots/Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Troisdorf (ots) - Am Montagnachmittag (09.11.2020) gegen 16.15 Uhr ist ein 54-jähriger Kölner mit seinem Motorrad auf der Alten Kölner Straße in Troisdor gestürzt, weil ihm ein wechselndes Reh vor die Maschine lief. Der Zweiradfahrer wurde bei dem Sturz schwer verletzt und kam in eine Unfallklinik.
Der Kölner war mit seiner Suzuki auf der Alten Kölner Straße von Troisdorf in Richtung Köln unterwegs. Kurz hinter dem Parkplatz "Altes Camp Altenrath" sprangen nach Zeugenangaben von Links mehrere Rehe auf die Fahrbahn und eines prallte mutmaßlich gegen das Motorrad. Der schwer gestürzte 54-Jährige wurde von Ersthelfern fachgerecht bis zum Eintreffen des Rettungswagens betreut. Das angefahrene Tier ist vermutlich mit leichten Verletzungen in den Wald geflüchtet.
Jedes Jahr werden Personen bei Unfällen mit Wildtieren verletzt. Je geringer die "Knautschzone" der beteiligten Verkehrsteilnehmer ist, desto schwerwiegender sind in der Regel die Unfallfolgen.
Besonders groß ist die Gefahr von Wildwechsel im Frühjahr und im Herbst. Entlang von Wald- und Feldrändern sollten Straßennutzer in diesen Zeiten besonders vorsichtig fahren. Auch an Stellen, wo kein Verkehrsschild "Wildwechsel" auf die potenzielle Gefahr hinweist, können querende Tiere auftauchen. Grundsätzlich muss zu jeder Jahreszeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Wildwechsel gerechnet werden. Viele Tiere, zum Beispiel Rehe, sind vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung besonders aktiv.
Was ist zu tun, wenn Wildtiere über die Straße laufen? - Kann ein Zusammenprall nicht vermieden werden, versuchen Sie niemals auszuweichen - Licht abblenden, abbremsen und hupen - Auch wenn das Tier dann verschwunden ist, langsam fahren, Nachzügler könnten die Fahrbahn queren - Sollte der Unfall nicht vermieden werden können, Lenkrad gut festhalten, mit maximaler Kraft bremsen - Nicht Ausweichen - die Gefahr, die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren birgt ein höheres Risiko
Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall: - Unbedingt anhalten - Unfallstelle mit Warnblinkanlage und Warndreieck absichern - Verletzte Tiere nicht anfassen (Tiere können angreifen / Infektionsgefahr) - Rufen sie die Polizei zur Unfallaufnahme. Die Polizei verständigt den zuständigen Jagdaufsichtsberechtigten - Auf keinen Fall das Wild mitnehmen. Dies erfüllt in der Regel den Tatbestand der "Jagdwilderei" (§292 StGB) (Bi)
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