München: Mehrfach gesuchter Georgier bei Grenzkontrollen gefasst
ots/Bundespolizeidirektion München
Rosenheim / A93 (ots) - Mit einem falschen Ausweis hat ein mehrfach gesuchter, dringend tatverdächtiger Georgier an der deutsch-österreichischen Grenze versucht, über seine wahre Identität hinwegzutäuschen. Bei Grenzkontrollen auf der A93 flog dieser Schwindel auf. Die Bundespolizei hat den flüchtigen Mann verhaftet und am Freitag (28.August) auf richterliche Anordnung hin in ein Gefängnis gebracht. Ihm wird laut europäischem Haftbefehl des Amtsgerichts Gießen in sieben Fällen ein besonders schwerer Fall des Diebstahls und in einem Fall sogar Diebstahl mit Waffen vorgeworfen. Daneben hat er einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zufolge aufgrund einer Verurteilung wegen Diebstahls noch eine Geldstrafe in Höhe von 630 Euro einschließlich Verfahrenskosten offen. Außerdem sind Justizbehörden in Wetzlar, Fulda und Dillenburg an dem Aufenthaltsort des georgischen Staatsangehörigen interessiert.
Auf der Inntalautobahn nahe Kiefersfelden wies sich der Insasse eines in Italien zugelassenen Reisebusses bei der Personenkontrolle mit einer griechischen Identitätskarte aus. Bei der Überprüfung des Ausweises deckten die Bundespolizisten auf, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt. Im Gepäck des 34-Jährigen fanden sie außerdem einen gefälschten russischen Führerschein. Mithilfe der Fingerabdrücke ermittelten die Beamten nicht nur die wahre Identität des mutmaßlichen Urkundenfälschers, sondern fanden auch heraus, dass er offenkundig seine Gründe hatte, sich als eine andere Person auszugeben: Der Mann wurde unter anderem aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls europaweit sowie deutschlandweit mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Die Bundespolizei nahm den Georgier fest und zeigte ihn wegen Urkundenfälschung, Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und versuchter illegaler Einreise an. Das Amtsgericht in Rosenheim ordnete an, den Verhafteten in die Justizvollzugsanstalt Bernau einzuliefern. Dort wird er vorerst auf den weiteren Verlauf seiner Verfahren warten müssen.
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