München: Mehrere Festnahmen bei Einreisekontrollen - Bundespolizei zeigt Pkw-Fahrer wegen ihrer "Beförderungsdienste" an
ots/Bundespolizeidirektion München
Rosenheim / Kiefersfelden (ots) - Am Dreikönigstag haben gleich mehrere Personen versucht, Ausländern bei der illegalen Einreise über die deutsch-österreichische Grenze "behilflich" zu sein. Die "Helfer" wurden von der Rosenheimer Bundespolizei nahe Kiefersfelden festgenommen und anschließend angezeigt. Einer von ihnen erhielt binnen weniger Stunden sogar zwei Strafanzeigen.
Nach wenigen Stunden erneut festgenommen
Ein 27-jähriger Nordmazedonier, der sich bei der Einreisekontrolle auf der A93 mit einer deutschen Niederlassungserlaubnis ausweisen konnte, beförderte in seinem Pkw eine Landsfrau. Diese verfügte zwar über einen Pass, nicht aber über ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik. Die 28-Jährige wurde wegen der versuchten unerlaubten Einreise, ihr Bekannter am Steuer des Autos wegen Beihilfe zum illegalen Einreiseversuch angezeigt. Anschließend musste die Frau das Land wieder verlassen. Trotz aller erfolgten Belehrungen scheuten sich die nordmazedonischen Staatsangehörigen nicht, es nach nur wenigen Stunden gleich nochmal zu versuchen. Der Wagen des 27-Jährigen wurde an der Rastanlage Inntal Ost wieder zur eingehenden Kontrolle herausgewunken. Beide Insassen sind erneut festgenommen und angezeigt worden. Sie erklärten, dass sie sich verfahren hätten. Diese Erläuterung erschien den Bundespolizisten jedoch kaum nachvollziehbar. Nachdem der Nordmazedonierin verdeutlicht wurde, dass auch weitere Verwaltungskosten auf sie zukommen würden, wurde sie mit einer weiteren Strafanzeige "im Gepäck" ein zweites Mal nach Österreich zurückgewiesen.
In Zugtoilette versteckt
In einer Toilette eines Fernverkehrszuges versteckten sich Mittwochnacht offenkundig zwei Somalier vor der Grenzkontrolle. Den Beamten blieb das Versteck allerdings nicht verborgen. Bei der Kontrolle auf Höhe Kiefersfelden stellte sich heraus, dass keiner der Afrikaner über eine Fahrkarte oder Einreisepapiere verfügte. Nach ersten Erkenntnissen, hatte sich der der 24-Jährige mit dem 21-Jährigen in Kufstein verabredet. Der Ältere von ihnen soll das Treffen arrangiert und den Jüngeren angeleitet haben, im "Toilettenversteck" mitzufahren. Er wurde wegen Beihilfe zum illegalen Einreiseversuch seines Landsmanns angezeigt. Zudem wurden beide Somalier jeweils der Leistungserschleichung und der versuchten illegalen Einreise beschuldigt. Am Donnerstag musste der Jüngere das Land verlassen. Er wurde der österreichischen Polizei überstellt. Der andere somalische Staatsangehörige, der in der Vergangenheit bereits in Deutschland registriert worden war, wurde zur weiteren Entscheidung über seinen Verbleib an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet.
Beifahrer ohne gültige Papiere
Auch einer Tunesierin wurde die Einreise von der Rosenheimer Bundespolizei verweigert. Ein 51-jähriger Landsmann beförderte die Frau mit seinem Pkw. Während der Mann sich an der Inntalautobahn mit gültigen italienischen Papieren ausweisen konnte, hatte seine 42-jährige Begleiterin lediglich eine seit Mitte Dezember 2020 abgelaufene Aufenthaltserlaubnis für Italien. Die Ermittler gehen davon aus, dass dem Fahrzeugführer dieser Umstand bekannt gewesen sein dürfte. Nachdem er wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise angezeigt worden war, musste er seine Fahrt allein fortsetzen.
Ähnlich erging es einem nordmazedonischen Pkw-Fahrer. Der Mann wusste ersten Erkenntnissen der Bundespolizei zufolge, dass seine Begleiterin, eine 34-jährige Albanerin, nicht über die für den geplanten Aufenthalt in Deutschland erforderlichen Papiere verfügte. Er selbst hatte eine gültige deutsche Aufenthaltsgenehmigung. Die Frau wurde wegen versuchter unerlaubter Einreise, der 40-Jährige wegen Beihilfe hierzu angezeigt. Im Anschluss leitete die Bundespolizei in Rosenheim die albanische Staatsangehörige einer Ausländerbehörde in Baden-Württemberg zu. Dort hatte sie in der Vergangenheit einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Das zuständige Ausländeramt wird über ihren weiteren Verbleib im Land zu entscheiden haben.
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