München: "Masken-Verweigerer" in Zügen unterwegs - Strafanzeige für "Drecksau"
ots/Bundespolizeidirektion München
Rosenheim (ots) - Am Mittwoch (30. September) ist die Bundespolizei in Rosenheim mit mehreren "Masken-Verweigerern" in Zügen beschäftigt gewesen. Eine 55-Jährige hat sich nicht nur vehement geweigert, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sondern beleidigte auch die eingesetzten Beamten. Als Lüge und Verschwörung der Regierung bezeichnete ein griechischer Staatsangehöriger, der keine Maske tragen wollte, die Existenz des Corona-Virus. Auch ein 17-Jähriger zeigte sich, auf die richtige Trageweise der Mund-Nasen-Bedeckung angesprochen, unbelehrbar.
In den Nachmittagsstunden informierte die Bahnmitarbeiterin eines international verkehrenden Reisezuges die Bundespolizei: Eine Reisende lehne es beharrlich ab, während ihres Aufenthalts im Zug eine Maske zu tragen. Sie wurde am Bahnhof Rosenheim von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Auch gegenüber den hinzugerufenen Bundespolizisten verweigerte die deutsche Staatsangehörige weiterhin das Beachten der Hygienevorschriften. Sie wurde zunehmend ungehalten und machte nur dürftige Angaben zu ihrer Person. Schließlich betitelte sie einen der Beamten als "Drecksau". Die Rosenheimer Bundespolizei zeigte die Frau wegen Beleidigung und unzureichender Namensangabe an. Wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetzes wurde das zuständige Landratsamt in Rosenheim eingeschaltet.
In einem Eurocity aus Italien überprüften die Rosenheimer Bundespolizisten die Personalien der Fahrgäste. Dabei fiel ihnen ein Grieche ohne Maske auf. Darauf angesprochen äußerte er, keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen zu wollen. Das Corona-Virus gäbe es seiner Meinung nach nicht. Zudem lasse er sich ausschließlich von Gott etwas vorschreiben. Dennoch wird er sich wegen seines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verantworten müssen. Ähnlich uneinsichtig zeigte sich ein junger Deutscher, der vom Zugbegleiter eines Regionalzugs zwischen Rosenheim und Bad Aibling mehrfach aufgefordert worden war, seine Maske korrekt zu tragen. Dies bewerteten die Beamten ebenfalls als eine Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Bundespolizei informierte das zuständige Landratsamt auch über diese Verstöße.
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