Landshuter Zoll deckt ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse auf Bauunternehmer zu Freiheitsstrafe verurteilt

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Bildquelle: Zoll Bild: Einsatzfahrzeug
ots/Hauptzollamt Landshut
10 Jän 15:42 2022 von Presseportal.de Print This Article

Landshut (ots) -

Nachdem ein Bauarbeiter seine schlechten Beschäftigungsverhältnisse beim Zoll glaubhaft angezeigt hatte, wurden durch das Amtsgericht Landshut auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut Durchsuchungsbeschlüsse für eine Arbeiterunterkunft erlassen. Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut, Dienststelle Pfarrkirchen, trafen bei der Kontrolle neben dem Bauunternehmer fünf Arbeitnehmer an und überprüften diese. Die als Bauarbeiter tätigen Drittstaatsangehörigen konnten den für die Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel bzw. eine Arbeitserlaubnis nicht vorlegen. Die Arbeiter befanden sich in einem ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnis mit kaum Lohn und desolaten vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Unterkünften. Die umfangreichen Ermittlungen ergaben einen Schaden für die Sozialkassen in Höhe von knapp 40.000 Euro wegen nicht ordnungsgemäßer Zahlung der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge durch den beschuldigten Arbeitgeber. Zudem wurden Löhne in Höhe von 25.000 Euro nicht bezahlt.

Nachdem der Beschuldigte nicht zur Hauptverhandlung erschienen war und der zuständige Richter unmittelbar einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte, konnten bei der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahme Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit den Mann noch am selben Tag festnehmen und unverzüglich dem Gericht zuführen.

Der beschuldigte Bauunternehmer wurde durch das Amtsgericht Landshut wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sowie wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Aufgrund seines vollumfänglichen Geständnisses wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt und eine Bewährungszeit von drei Jahren verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig. Den verursachten Schaden hat der Verurteilte wieder gutzumachen.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Landshut, übermittelt durch news aktuell



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