Burgenland: LR Dorner - Burgenländischer Wohnkostendeckel bis 30. Juni 2025 verlängert
Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland
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Personen in rund 10.000 Wohneinheiten profitieren – Mieter werden seit 2023 um knapp 34 Mio. Euro entlastet – Mittel- bis langfristige Stabilisierung der Wohnkosten durch Umstellung auf Fixverzinsung
Der burgenländische Wohnkostendeckel wird bis 30. Juni 2025 verlängert. Das kündigte Wohnbaulandesrat Heinrich Dorner heute, Montag, in einer Pressekonferenz an. „Damit gewährleisten wir, dass die jetzigen Miethöhen bis Mitte des nächsten Jahres bestehen bleiben und Personen in rund 10.000 betroffenen Wohneinheiten weiterhin entlastet werden – und wir setzen dort den Hebel an, wo die bisherige Bundesregierung bis zuletzt untätig und versagt hat“, begründete Dorner diesen Schritt. Zugleich hat sich das Land mit den Gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) darauf geeinigt, dass diese in weiterer Folge die sich abzeichnende Senkung der Zinssätze durch die Europäische Zentralbank (EZB) dafür nutzen, günstigere Konditionen mittels fixer Verzinsung vertraglich längerfristig abzusichern. „Dadurch soll mittel- bis langfristig eine Stabilisierung der Wohnkosten unabhängig von Zinsschwankungen erreicht werden“, so der Landesrat.
Der burgenländische Wohnkostendeckel ist seit April 2023 in Kraft. Um das Niveau der Mieten von Dezember 2022 für die Jahre 2023 und 2024 einzufrieren, wurde zwischen dem Land Burgenland und den burgenländischen GBV eine abgestimmte Vorgehensweise festgelegt. Das Land Burgenland hat dafür zehn Mio. Euro pro Jahr als abrufbare Zinszuschüsse für die GBV bereitgestellt, die burgenländischen GBV erklärten sich ihrerseits bereit, die Mieten einzufrieren. Um Wohnbauförderungsnehmer grundsätzlich zu entlasten, verzichtet das Land Burgenland zudem auf die Steigerungsbeträge aus Annuitätensprüngen von Wohnbauförderdarlehen, soweit diese Annuitätensprünge in den Jahren 2023 und 2024 eintreten. Das Land hat dafür für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt 7,6 Mio. Euro budgetiert. Die zeitliche Ausweitung des Wohnkostendeckels bis Mitte 2025 ist mit sechs Mio. Euro dotiert. „Das heißt, wir entlasten die Mieterinnen und Mieter über den gesamten Zeitraum um knapp 34 Mio. Euro“, betonte Dorner.
„Der Wohnkostendeckel, welcher zwischen dem Land Burgenland und den vier burgenländischen gemeinnützigen Bauvereinigungen vor knapp zwei Jahren vereinbart worden ist, brachte eine spürbare Erleichterung für die vielen betroffenen Haushalte.
Diese Maßnahme und auch die nunmehrige Verlängerung bringen sehr deutlich zum Ausdruck, dass sich die burgenländischen Gemeinnützigen ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind“, so OSG-Chef und GBV-Landesgruppenobmann Alfred Kollar.
Weiteres Thema der heutigen Pressekonferenz war die Umsetzung des Wohnbaupakets der Bundesregierung. Aus Sicht des Wohnbaulandesrats hat der Bund zuerst viel spät und unabgestimmt eine Gesetzesinitiative beschlossen. Und er wies auch darauf hin, dass es nach der Präsentation im Februar einige Monate gedauert hat, bis die Länder die für sie notwendigen Informationen zum Abrufen der Gelder durch den Bund erhalten haben. Nun wird seitens des Bundes für die Jahre 2024 bis 2028 für den Bereich Eigenheime ein förderbares Darlehensvolumen von 16,6 Mio. Euro bereitgestellt. Seitens des Landes wird eine eigenständige Förderrichtlinie zur bestehenden Neubauförderung erlassen, die es Förderwerbern ermöglicht, eine Erhöhung (Verdopplung) des Darlehensbetrags durch ein zusätzliches Bankdarlehen zu erwirken. Der Zinsvorteil des Bankdarlehens wird dabei als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt.
Für den mehrgeschossigen Wohnbau stellt der Bund in den Jahren 2024, 2025 und 2026 Mittel in der Höhe von knapp 34 Mio. Euro zur Verfügung – rund 26 Mio. Euro für den Neubau, rund acht Mio. Euro für Sanierungen. Für die Gemeinnützigen Bauvereinigungen wird auf Basis einer Förderrichtlinie des Landes für die Errichtung von Miet- oder Eigentumswohnungen bzw. Reihenhäusern je nach thermischer Qualität des errichteten Wohnraums ein nichtrückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Für Sanierungen wird neben dem Sanierungsdarlehen des Landes auch ein Nichtrückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50% des Direktdarlehens für die thermische Sanierung von Mietwohnungen ausbezahlt. Ziel ist hier im Sinne von Klimaschutz und sparsamen Umgang mit Energie im Mehrgeschosswohnbau auf eine thermische Gebäudesanierung hinzuwirken.
Quelle: Land Burgenland