Segeberg: Kummerfeld/ K 21 - Polizei zieht Fahrzeug mit 27 Mängeln aus dem Verkehr
ots/Polizeidirektion Bad Segeberg
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Bad Segeberg (ots) -
Am Freitag (03.12.2021) hat die Polizei auf der Kreisstraße 21 ein zu einem Schneeräumfahrzeug umgebautes Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen.
Um 11:00 Uhr kontrollierten Beamte des Verkehrsüberwachungsdienstes des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers Elmshorn einen Suzuki Samurai auf der "Bundesstraße".
Das Kraftfahrzeug war zu einem Schneeräumfahrzeug umgebaut (Schneepflug vorne, Streuvorrichtung hinten). Da in den Bereichen tragender Teile augenscheinlich unsachgemäß repariert wurde, entschlossen sich die Beamten das Fahrzeug bei einem technischen Sachverständigem und Ingenieur vorzuführen.
Bei der Begutachtung konnten fünf verkehrsunsichere Mängel und 22 erhebliche Mängel festgestellt werden. Weiterhin war die Betriebserlaubnis erloschen, da die angebrachten Maschinen für den Winterdienst nicht abgenommen waren.
Unter anderem waren die Bremsleitungen undicht, das Fahrzeug verlor Betriebsstoffe und war an diversen Stellen durchgerostet. Um diesen Umstand zu kaschieren, wurde Bauschaum bei diversen Stellen eingefügt, dieser wurde dann mit Unterbodenschutzfarbe übersprüht. Als der Gutachter einen Großteil des Bauschaums entfernte, konnte man vom Fußraum direkt nach "draußen" schauen. Es war ein ca.8 cm großes Loch entstanden. Weiterhin waren die Querträger und der Schweller durchrostet. Auch hier wurde Unterschutzbodenfarbe aufgebracht, um dies zu verdecken. Bei dem Versuch, die Bremsleistung des Fahrzeuges zu messen, platzte die Bremsleitung. Die Bremsflüssigkeit spritzte auf die Prüfanlage.
Die Polizeibeamten wurden von dem Prüfer auf einen kuriosen Umstand hingewiesen. Hätten Sie bei der Anfahrt zur Prüfstelle eine Autobahn genutzt, so wäre die Bremsleitung spätestens in der Abfahrt geplatzt. Der Wagen wäre nicht zu bremsen gewesen.
Das Fahrzeug wurde vor Ort stillgelegt, die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichen wurden sichergestellt. Der PKW dürfte nur noch Schrottwert haben.
Den Fahrer erwartet ein Bußgeld von 180 EUR und ein Punkt, den Fahrzeughalter ein Bußgeld von 270 EUR und ein Punkt. Ebenso wird der Halter die Kosten des Gutachtens zu tragen haben. Diese betragen ca. 600 EUR.
Da die Hauptuntersuchung erst vor neun Monaten stattfand und diese gravierenden Mängel nicht in diesem Zeitraum entstanden sein können, wird gegen den verantwortlichen Prüfer ein gesondertes Verfahren wegen Urkundenfälschung und Falschbeurkundung eingeleitet.
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