Jahreszahlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Hamburg // Anzahl der Arbeitgeberprüfungen steigt
ots/Hauptzollamt Hamburg
Hamburg (ots) -
"Im Jahr 2022 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Hamburg 1.412 Arbeitgeber (2021: 1.303) überprüft. Insgesamt wurden 1.823 Strafverfahren und 927 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dabei lag der Schwerpunkt der Ermittlungen auf den Tatbeständen des Betrugs, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des illegalen Aufenthalts. Aber auch die verstärkten Feststellungen im Bereich des Mindestlohngesetzes trugen ihren Anteil dazu bei," berichtet Pressesprecher Oliver Bachmann. "Die abgeschlossenen Ermittlungen führten nach Strafverfahren zu Freiheitsstrafen von insgesamt 69 Monaten und Geldstrafen in Höhe von knapp 260.000 Euro. An Verwarn- bzw. Bußgeldern wurden etwas mehr als 420.00 Euro angefordert," führt er weiter aus.
Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Hamburg deckten im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung Schäden für die Sozialversicherung in einer Gesamthöhe von etwa drei Millionen Euro auf.
FKS-Prüfungen erfolgen immer ganzheitlich. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.
Jede Prüfung ist grundsätzlich auch eine Mindestlohnprüfung. Die FKS verfolgt alle Formen von Mindestlohnverstößen mit unverändert hoher Priorität, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro zum 1. Oktober 2022. Die FKS in Hamburg hat im Jahr 2022 knapp 100 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den allgemeinen Mindestlohn, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Lohnuntergrenze für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eingeleitet.
Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfungen aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit den Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen, schließen sich oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen an. Auch im vergangenen Jahr gab es bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, im Friseurhandwerk, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe und im Taxigewerbe durchgeführt wurden.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell