Dortmund: Jahresstatistik 2022 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund

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Personenbefragung in einer Spedition
ots/Hauptzollamt Dortmund
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Auswertung der Geschäftsunterlagen
ots/Hauptzollamt Dortmund
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Kontrolle einer Baustelle
ots/Hauptzollamt Dortmund
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Schwarzarbeit im Visier des Zolls
ots/Hauptzollamt Dortmund
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Prüfung in der Gastronomie
ots/Hauptzollamt Dortmund
22 Feb 09:08 2023 von Presseportal.de Print This Article

Dortmund (ots) - "Die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eingesetzte Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund blickt wieder auf ein sehr erfolgreiches Jahr zurück", so Regierungsdirektor Jörg Helmig, Leiter des Hauptzollamts Dortmund.

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit arbeiten von den Standorten Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen und Siegen aus. Sie sind in die Sachgebiete Prüfungen und Ermittlungen sowie Ahndung eingeteilt. Im Jahr 2022 überprüften sie 1.926 Arbeitgeber und führten 16.241 Personenüberprüfungen durch.

Die Prüfungen werden verdachtsunabhängig oder als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen durchgeführt. Der Fokus liegt hier auf den von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen. Genauso gibt es aber auch hinweisbezogene Prüfmaßnahmen oder Schwerpunktprüfungen bestimmter Branchen und Gewerbezweige.

Die Prüfungen und Ermittlungen des Hauptzollamts Dortmund ergaben im Jahr 2022 einen durch Schwarzarbeit verursachten Schaden in Höhe von knapp 29 Millionen Euro.

Insgesamt konnten im letzten Jahr beim Hauptzollamt Dortmund 6.819 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 6.587 Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden.

Davon wurden 5.113 Strafverfahren eingeleitet und 5.228 Strafverfahren kamen zum Abschluss.

Zusätzlich wurden 1.706 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, davon 143 wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen. 1.350 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden abgeschlossen, davon 101 wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen.

Verstöße gegen die Mindestarbeitsbedingungen sind Verstöße gegen den allgemeinen Mindestlohn, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Lohnuntergrenze für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund, übermittelt durch news aktuell



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