München: Jähes Reiseende bei Grenzkontrollen / Portugiese und Serbe mit Justizschulden in vierstelliger Höhe

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Die Rosenheimer Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen auf der A93 die Reise eines mit Strafbefehl gesuchten Portugiesen jäh beendet. Nach einer Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung hatte er Justizschulden in vierstelliger Höhe.
ots/Bundespolizeidirektion München
17 Mär 19:03 2021 von Presseportal.de Print This Article

A93 / Rosenheim / Traunstein (ots) - Bei den Grenzkontrollen auf der A93 hat die Bundespolizei den Reisen eines Portugiesen sowie eines Serben unabhängig voneinander ein jähes Ende bereitet. Am Mittwoch (17. März) mussten die Männer ihre Pläne vorerst "auf Eis legen" und stattdessen den Weg ins Gefängnis einschlagen. Beide waren in der Vergangenheit zu Geldstrafen verurteilt worden und konnten ihre Justizschulden in jeweils vierstelliger Höhe nicht begleichen.

In der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden stoppten die Bundespolizisten einen Pkw mit deutscher Zulassung. Bei der Überprüfung der Personalien des Fahrers stellte sich heraus, dass gegen diesen ein Strafbefehl der Münchner Staatsanwaltschaft vorlag. Er war vor etwa einem Jahr wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Den geforderten Betrag von rund 6.400 Euro hatte der 50-Jährige jedoch bisher nicht bezahlt. Auch bei seiner Festnahme konnte der portugiesische Staatsangehörige die geforderte Summe nicht aufbringen. Daher muss er nun ersatzweise 157 Tage in Haft. Bundespolizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt nach Traunstein.

Dort endete auch die Reise eines Serben. Bei seiner Kontrolle auf der Inntalautobahn schlug der Polizeicomputer Alarm. Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte nach dem 24-Jährigen. Nach einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz hatte der Mann noch Justizschulden in Höhe von etwa 2.000 Euro. Dem Festgenommenen fehlten jedoch die finanziellen Möglichkeiten, um dieser Forderung nachzukommen. Somit blieb dem serbischen Staatsangehörigen nichts Anderes übrig, als die festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen anzutreten.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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