Ein 28-jähriger Österreicher stieß am 27.7.2022 gegen 12:15 Uhr im Internet auf ein gebrauchtes Handy, das dort zum Kauf angeboten wurde. Der Mann nahm über eine Plattform bzw. über einen Messengerdienst Kontakt mit der angeblichen Verkäuferin auf und sie einigten sich auf einen Kaufpreis. Nach kurzer Zeit verlangte die unbekannte Frau eine Anzahlung damit das Handy verschickt werden kann. Diese Überweisung tätigte der 28-Jährige. Nach einiger Zeit verlangte die Verkäuferin den Restbetrag, erst danach würde das Handy verschickt werden. Dieser Forderung stimmte der Käufer nicht zu und verlangte die Anzahlung zurück, was von der unbekannten Frau verneint wurde. Dem 28-Jährigen entstand ein Schaden im unteren, dreistelligen Eurobetrag.
Quelle: LPD Tirol