Trier: Internationale Großkontrolle der ZVD Wittlich
ots/Polizeipräsidium Trier
Trier (ots) -
Am 24. und 25. Mai 2022 fand unter Federführung des Sachbereichs Schwerverkehr der Zentralen Verkehrsdienste (ZVD) des Polizeipräsidium Trier eine Internationale Großkontrolle des gewerblichen Güterverkehrs auf der BAB 1, Rastplatz Eifel Ost statt.
Neben den Beamtinnen und Beamten der ZVD und aus dem gesamten Polizeipräsidium Trier, waren die Schwerverkehrskontrollgruppen der Präsidien Koblenz, Mainz, Rheinpfalz und Westpfalz, sowie die spezialisierten Verkehrsüberwachungseinheiten des Saarlands und das LKA Rheinland-Pfalz vor Ort. Weitere Unterstützung erhielten die Kolleginnen du Kollegenen von der 4. Einsatzhundertschaft, sowie der Technische Einsatzeinheit des Polizeipräsidiums Einsatz Logistik und Technik aus Wittlich, der Bundespolizei, dem Zoll, der Zentrale Bußgeldstelle Speyer, dem Landesamt für Umwelt und Gewerbeaufsicht, der Sonderabfallmanagement Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM), der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd, sowie dem Bundesamt für Güterverkehr. Darüber hinaus beteiligten sich die Polizeizone Eifel (Belgien) und der luxemburgische Zoll (Douanes).
Durch die insgesamt 140 Kräfte verschiedener Behörden konnten Fahrzeuge und Personen nach verkehrsrechtlichen, arbeitsrechtsrechtlichen, ausländerrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten kontrolliert werden.
Ziel dieser Internationalen Großkontrolle ist neben den Kontrollaspekten insbesondere der Austausch zwischen den verschiedenen Behörden und Organisationen, welche im Bereich des gewerblichen Güterverkehrs zusammenwirken, um die Zusammenarbeit weiter zu erhöhen.
Auch Studierende der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz hatten die Gelegenheit sich vor Ort ein Bild über die Abläufe in einer solch groß angelegten Kontrolle zu machen. In den zwei Tagen wurden durch die Kräfte ca. 150 Fahrzeuge und ihre Fahrerinnen und Fahrer kontrolliert. Dabei wurden 67 Ordnungswidrigkeitenverfahren aus den verschiedenen Rechtsbereichen eingeleitet und einige weitere Verwarngelder erhoben. Für 15 der Fahrzeuge war aufgrund mangelnder Ladungssicherung und/oder Mängeln am Fahrzeug die Fahrt vorläufig beendet.
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