Sankt Augustin: In drei Stunden elf Straftaten - Bundespolizei nimmt Mann in Gewahrsam
ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Köln/Siegburg (ots) - Am 23.02.2021 gegen kurz nach 18:00 Uhr beendete die Bundespolizei am Siegburger Bahnhof eine Straftatenreihe eines 28-jährigen Mannes aus Aachen, der unter anderem "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" leistete, nachdem er bereits am Kölner Hauptbahnhof auffällig war.
Montag, um kurz vor 16:00 Uhr fiel der Aachener das erste Mal auf, als er in der RE 1 ohne Mund-Nasen-Bedeckung eine Flasche Bier auskippte. Den Weisungen des Zugbegleiters entgegnete er uneinsichtig mit Beleidigungen, Bedrohungen und körperlicher Gewalt. Die Bundespolizisten nahmen den aggressiven Mann mit zur Dienststelle, wo er die Beamten ebenfalls beleidigte und einen Sichtschutz beschädigte. Der leicht alkoholisierte Mann verweigerte einen Atemalkoholtest und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mit einem Platzverweis für den Kölner Hauptbahnhof entlassen.
Daraufhin machte sich der geborene Rostocker auf den Weg nach Siegburg und konsumierte vermutlich weiteren Alkohol. Auch dort konnte er sich nicht benehmen. Die Bundespolizei wurde alarmiert, weil ein betrunkener Mann Mitarbeiter der DB-Sicherheit schlug, trat und beleidigte. Als die Beamten dazwischen gingen, richtete sich seine Aggressivität erneut gegen die Polizisten. Diese eröffneten ihm nun, dass er eine Gefahr für andere darstelle und daher in Gewahrsam genommen werde.
Zunächst schien es, als wäre er einsichtig, doch kurz vor der Dienststelle weigerte er sich weiterzugehen. Als die Bundespolizisten ihm Zwang androhten, entgegnete er auffordernd "Versucht es doch!". Gesagt, getan: Der Unbelehrbare wehrte sich mit Tritten (zum Teil gegen den Kopf), Schlägen und Kratzen gegen die polizeiliche Ingewahrsamnahme.
Da er auch dieses Mal den freiwilligen Atemalkoholtest ablehnte, wurde durch die zuständige Richterin eine Blutentnahme angeordnet. Der Mann wurde mit über 1 Promille zwecks Ausnüchterung dem Gewahrsamsdienst Siegburg zugeführt.
Die Bundespolizei leitete insgesamt elf Strafverfahren wegen "Beleidigung" (4), "Bedrohung" (1), "Körperverletzung" (2), "Gefährlicher Körperverletzung", "Sachbeschädigung", "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" und "Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte" ein.
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