Trier: Illegales Tuning im Feierabendverkehr

Slide background
illegale gelbe Leuchtmittel
ots/Polizeidirektion Trier
Slide background
illegale LEDs in Scheinwerfer
ots/Polizeidirektion Trier
Slide background
Fahrzeug mit lasierten Rückleuchten
ots/Polizeidirektion Trier
Slide background
illegale LED-Leuchtmittel
ots/Polizeidirektion Trier
Slide background
Fahrzeug mit illegalen gelben Leuchten in Frontscheinwerfer
ots/Polizeidirektion Trier
Slide background
sichergestellter Pkw
ots/Polizeidirektion Trier
17 Sep 17:55 2024 von Presseportal.de Print This Article

Berschweiler bei Baumholder (ots) -

Auf der L 348 auf Höhe der Einmündung Berschweiler bei Baumholder wurden am Montag den 16.09.2024 zwischen 16:30 Uhr und 18:00 Uhr Verkehrskontrollen durchgeführt. Hierbei mussten an 15 Fahrzeugen illegale Modifikationen festgestellt werden.

Neben unzulässig verdunkelten vorderen Seitenscheiben und fehlender Genehmigungsnachweise mussten auffallend viele illegale Veränderungen im Bereich der Beleuchtungen geahndet werden. Durch Farbe oder Folie verdunkelte Beleuchtungseinrichtungen stellen, genau wie die Verwendung nicht zugelassener Leuchtmittel, ein erhebliches Risiko für den Straßenverkehr dar. An einem Pkw waren Blinker mit einer schwarzen Scheibe verbaut, auf denen sich eine E-Kennung aufgebracht ist. Diese Genehmigungsnummer vermittelt den Fahrzeugführern und auch Polizeibeamten sowie Prüfern bei einer Hauptuntersuchung eine vorhandene Legalität. In diesem Fall kann jedoch nachgewiesen werden, dass die Blinker nicht mit der dunklen Scheibe genehmigt wurden. Es handelt sich demnach um Fälschungen, weshalb sie sichergestellt werden müssen.

In einem Fall war ein verbautes Gewindefahrwerk in einem Mercedes-Benz so eingestellt, dass auf der Hinterachse kein Restgewinde mehr vorhanden war. Da der Fahrzeugführer weder entsprechende Genehmigungsunterlagen für das Fahrwerk nachweisen und die Fahrwerkseinstellung aufgrund der Tiefe nicht beweiserheblich dokumentiert werden konnte, wurde er Pkw sichergestellt. Das Fahrzeug wird nun einem Gutachter vorgeführt, der die Veränderung hinsichtlich der Legalität und des Gefahrenpotentials beurteilt.

Insgesamt wurden 18 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und zwei Strafverfahren wegen Urkundenfälschung gefertigt. 15 Mal wird die zuständige Zulassungsbehörde über die festgestellten Mängel informiert und in zwei Fällen werden Mitteilungen an die Fahrerlaubnisbehörde gesandt.



Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Trier, übermittelt durch news aktuell



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Presseportal.de

Presseportal.de

Weitere Artikel von Presseportal.de