Mettmann: Illegales Autorennen - Polizei lässt zwei Fahrzeuge abschleppen
ots/Polizei Mettmann
Mettmann (ots) - Am Donnerstagabend (12. November 2020) hat die Polizei in Langenfeld die Führerscheine und Fahrzeuge zweier Langenfelder beschlagnahmt, nachdem sich die beiden auf der Düsseldorfer Straße im Ortsteil Berghausen ein illegales Kraftfahrzeugrennen geliefert hatten.
Das war geschehen:
Gegen 20:30 Uhr waren zwei Polizeibeamte in ihrem Streifenwagen über die Düsseldorfer Straße in Richtung Langenfelder Innenstadt gefahren, als ihnen auf Höhe der Kreuzung mit der Berghausener Straße zwei Fahrzeuge (ein Audi RS3 Sportback sowie ein BMW 530i) auffielen, die nebeneinander auf der zweispurigen Straße in Richtung Düsseldorf vor einer roten Ampel warteten.
Dabei "spielten" die beiden Fahrzeugführer immer wieder mit dem Gas und ließen die Motoren aufheulen. Als die Ampel auf Grün sprang, beschleunigten die beiden Fahrer ihre Autos derart stark, dass diese mit durchdrehenden Rädern starteten. Anschließend fuhren beide mit deutlich überhöhtem Tempo in Richtung Düsseldorf (erlaubt ist hier eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern).
Daraufhin wendeten die Polizeibeamten und fuhren den beiden hochmotorisierten Fahrzeugen hinterher. Die beiden Fahrer reagierten auf die Anhaltesignale der Polizei und stoppten ihre Autos daraufhin im Bereich der Kreuzung der Düsseldorfer Straße mit der Hans-Böckler-Straße (etwa 400 Meter hinter der Kreuzung zur Berghausener Straße).
Angesprochen auf ihr Verhalten gaben die beiden untereinander bekannten Fahrzeugführer, ein 40-jähriger sowie ein 48-jähriger Langenfelder, reumütig an, "sich zu der Aktion hinreißen gelassen zu haben" und dass sie "einen Fehler gemacht hätten".
Das einsichtige Verhalten der beiden Langenfelder änderte jedoch weder etwas an den getroffenen Maßnahmen, noch an den Konsequenzen:
So wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Teilnahme an einem illegalen Fahrzeugrennen beide Autos als Tatmittel beschlagnahmt und abgeschleppt. Zudem wurden die Führerscheine der beiden Langenfelder sichergestellt. Gegen die beiden Langenfelder wurden Strafverfahren nach dem §315 Abs. 1 des StGB eingeleitet.
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