Innsbruck: Illegale Deponie in der Feldstraße wird entfernt

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Bürgermeister Georg Willi machte sich vor Ort in der Feldstraße selbst ein Bild.
Foto: F.Bär
03 Nov 13:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Arbeiten sollen ehest möglich abgeschlossen sein

Ende August haben die Arbeiten zur Beseitigung einer illegalen Deponie in der Feldstraße in Innsbruck begonnen. Bürgermeister Willi machte sich im Rahmen einer wöchentlich stattfindenden Baubesprechung vor Ort selbst ein Bild von der aktuellen Situation. Bis spätestens Jahresende wird die komplette Räumung des illegal deponierten Abfalls abgeschlossen sein.

Die Arbeiten werden von der Bundesaltlastensanierungsgesellschaft m.b.H. (kurz BALSA) koordiniert und wurden im Rahmen einer Ausschreibung an ein Tiroler Unternehmen vergeben. Die Räumung ist eine der größten österreichweit und die Kosten werden vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übernommen. Die Kostenschätzung für die Räumung beläuft sich derzeit auf ungefähr drei Millionen Euro.

54.000 Tonnen Material abgelagert

„Anstelle der Verwertung von Abfällen im Rahmen einer zum damaligen Zeitpunkt bewilligten Abfallbehandlungsanlage wurden die angelieferten Abfälle in der Feldstraße schlicht deponiert, ohne diese einer dem Stand der Technik entsprechenden Behandlung und Verwertung zuzuführen. Laut Schätzung der vorgenommenen Erkundung dürften über 54.000 Tonnen Material vor Ort abgelagert worden sein“, berichtet Bürgermeister Georg Willi, der hofft, dass die Arbeiten weiterhin zügig vorangehen und im Müllberg keine Überraschungen mehr zum Vorschein kommen.

Auch auf dem Nachbargrundstück befindet sich eine weitere Deponierung, welche dem Gewerberecht unterliegt und noch Gegenstand eines anhängigen Verfahrens ist. Eine Räumung dieses zweiten Abschnittes wird nach Abschluss des gewerberechtlichen Verfahrens voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres erfolgen.

Hintergrund

In der Feldstraße erfolgt eine sogenannte Ersatzvornahme, da die verantwortliche Gesellschaft die vorgeschriebene Räumung der illegalen Deponie nicht vorgenommen hat. Die Räumung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr und Kosten der Verursacherin, da sich diese Gesellschaft in einem Insolvenzverfahren befindet und zahlungsunfähig ist, übernimmt das Bundesministerium vorläufig diese Kosten im öffentlichen Interesse der Müllbeseitigung. Das Bundesministerium verfügt über ein Budget, das für solche Ersatzvornahmen in ganz Österreich zur Verfügung steht. Die Kosten der Ersatzvornahme wurden vom Bund bereits im Insolvenzverfahren angemeldet. KR


Quelle: Stadt Innsbruck



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