Rosenheim: Hauptzollamt Rosenheim deckt möglichen Wiederholungsfall wegen illegaler Beschäftigung mit unerlaubtem Aufenthalt auf
ots/Hauptzollamt Rosenheim
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Rosenheim,Prien (ots) -
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Rosenheim hat kürzlich im Rahmen einer Überprüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in einem Priener Restaurant eine mutmaßlich illegal beschäftigte Person festgestellt. Der Mann, laut Arbeitgeber pakistanischer Herkunft, konnte den Zollbeamten - auch nach deren Begleitung zur Wohnung - lediglich die Papiere für einen italienischen Aufenthaltstitel zeigen. Sein Arbeitgeber bemerkte dazu, dass er erst seit zwei Wochen bei ihm beschäftigt sei. Dennoch änderte dies nichts daran, dass der Arbeitnehmer nach ersten Erkenntnissen unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist war. Gegen ihn wurde sofort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine durchgeführte Recherche ergab, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bereits Anfang 2022 wegen illegaler Beschäftigung in identischer Konstellation zu einer Geldstrafe verurteilt worden waren. Daher ordnete die Staatsanwaltschaft Traunstein die unmittelbare Durchsuchung der Geschäftsräume an. Dabei wurden die Beamten auch fündig. Bei seiner Vernehmung betonte der Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber ihm versichert hatte, sich um die notwendigen Papiere zu kümmern. Daher sei er von Italien eingereist, um die Arbeit in dem Priener Restaurant aufzunehmen. Nach der Abgabe seiner Ausweispapiere bei der Ausländerbehörde konnte er aus der Maßnahme entlassen werden. Der Arbeitgeber wiederum steht im Verdacht, sich des Tatbestandes des Einschleusens von Ausländern schuldig gemacht zu haben. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
"Beim vorliegenden Fall handelt es sich um offenbar um Wiederholungstäter. Dieses Beispiel zeigt, dass man sich niemals vor einer erneuten Kontrolle sicher sein kann, auch wenn man bereits zu einer Strafe verurteilt worden ist", so ZOAR Grella, Leiter der FKS Rosenheim.
Zusatzinformation:
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell