München: Haftvorführung nach Körperverletzung - Marihuanageruch bei Zeugen
ots/Bundespolizeidirektion München
München (ots) - Am frühen Samstagmorgen (20. August) kam es am S-Bahnhaltepunkt Westkreuz zu mehreren strafrechtlichen Delikten eines alkoholisierten 21-Jährigen, der eine Gruppe Jugendlicher bzw. junger Erwachsender attackierte.
Gegen 03:45 Uhr wurde die Bundespolizei zu einer körperlichen Auseinandersetzung mehrerer Personen an den S-Bahnhaltepunkt Westkreuz gerufen. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen hatte ein mit 2,08 Promille alkoholisierter 21-jähriger Afghane eine Gruppe von sieben Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen (alle deutsche Staatsbürger) nach dem Weg sowie einem Taxi gefragt. Als ihm die Gefragten, die von einer Rave-Veranstaltung kamen, nicht helfen konnten, wurde der im November 2018 in die Bundesrepublik Eingereiste aggressiv. Zunächst beleidigte er zwei 16-Jährige aus Rosenheim bzw. Bad Endorf. Als sich ein 20-Jähriger aus Ingolstadt schützend vor die Mädchen stellte, kam es nach verbalen Drohungen zu körperlichen Attacken gegen den Ingolstädter. Als sich der Attackierte zu Wehr setzte, erhob der Afghane eine am Boden stehende Bierflasche und holte zum Schlag bzw. Wurf aus. Doch die Glasflasche entglitt ihm, fiel zu Boden und zerbrach. Keiner der Beteiligten wurde verletzt. Aufgrund mehrerer seit 2019 registrierter Gewalt- und Betäubungsmitteldelikte, Sachbeschädigungen sowie eines fehlenden Wohnsitzes und einer offenen Führungsaufsicht wurde von der Staatsanwaltschaft München I Untersuchungshaft angeordnet. Gegen ihn wird von der Bundespolizei wegen Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung und Bedrohung ermittelt.
Während der Befragungen vor Ort nahmen Beamte bei einem 18-Jährigen aus Bernau am Chiemsee Marihuanageruch wahr. Der Jugendliche aus der Gruppe händigte den Bundespolizisten ein in Frischhaltefolie eingewickeltes Päckchen mit ca. 14 Gramm Marihuana aus. Bei seiner Durchsuchung wurden zudem 560 EUR Bargeld aufgefunden. Das Marihuana-Päckchen wurde sichergestellt. Das weitere Verfahren gegen den 18-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wird von der Polizei des Freistaates Bayern geführt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er die Wache der Bundepolizei freien Fußes verlassen.
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