Pichl bei Wels: Geisterfahrerkolonne - Autofahrer drehten bei Stau auf Innkreisautobahn einfach um
Foto: Matthias Lauber
Foto: Matthias Lauber
PICHL BEI WELS/MEGGENHOFEN. Ein Video und Fotos von einer ganzen Geisterfahrerkolonne auf der A8 Innkreisautobahn in Pichl bei Wels (Bezirk Wels-Land) sorgt derzeit für Empörung. Nachdem - wie berichtet - am Sonntagvormittag ein Auto auf der A8 Innkreisautobahn bei Meggenhofen (Bezirk Grieskirchen) in Flammen aufging, bildete sich rasch ein mehrere Kilometer langer Rückstau. Der Stau reichte bald bis zur Autobahnabfahrt Pichl bei Wels zurück. Rund 300 Meter nach der Autobahnauffahrt in Fahrtrichtung Passau, verloren dann offenbar gleich zahlreiche Autolenkerinnen beziehungsweise Autolenker die Nerven und drehten einfach um. Sie fuhren allesamt als Geisterfahrer entgegen der Fahrtrichtung und dann in weiterer Folge von der Autobahn ab. Ein Video eines Verkehrsteilnehmers, der die Geisterfahrerkolonne dokumentiert hat, schlägt nun hohe Wellen. Am Ende sollen rund 50 Geisterfahrer in der Rettungsgasse entgegen der Fahrtrichtung unterwegs gewesen sein. Bei der Polizei ist der Umstand offenbar erst weit später gemeldet worden, nicht unmittelbar nachdem es zu dem Vorfall gekommen ist, heißt es am Montag. Daher gab es auch keine Geisterfahrerwarnungen im betroffenen Zeitraum. "Am 11. August 2024 ereignete sich auf der A8 Innkreisautobahn im Gemeindegebiet von Meggenhofen ein Fahrzeugbrand, wodurch eine Sperre der A8 Innkreisautobahn in Fahrtrichtung Passau erforderlich wurde. Im Zuge des sich bildenden Rückstaus konnte durch Zeugen beobachtet werden, wie mehrere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer plötzlich umkehrten und die Rettungsgasse als "Geisterfahrerinnen beziehungsweise Geisterfahrer" befuhren. Mehrere Lichtbilder und Videos wurden der Autobahnpolizeiinspektion Wels übermittelt. Zu den Verwaltungsübertretungen werden weiterführende Erhebungen durchgeführt. Bis dato konnten drei Kraftfahrzeuge festgestellt werden, welche mehrfach zur Anzeige gebracht werden - weitere Erhebungen sind aber erforderlich. Anzeigen werden folglich an die zuständige Bezirkshauptmannschaft wegen der einschlägigen Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnungen übermittelt", berichtet die Polizei.
Quelle: www.laumat.at