Kassel: Gefährliches Spiel: Kinder legen Steine auf die Schienen
ots/Bundespolizeiinspektion Kassel
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Körle (Schwalm-Eder-Kreis) (ots) - Zwei 12 und 13 Jahre alte Schüler aus Schauenburg (Landkreis Kassel) waren gestern (15.7.) für die Sperrung der Bahnstrecke im Bereich des Bahnhofs Körle verantwortlich. Die beiden Jungs hielten sich unmittelbar an den Gleisen auf. Wie sich schnell herausstellte, hatten beide Schottersteine auf die Schienen gelegt.
Der Lokführer eines Güterzuges entdeckte die Hindernisse auf den Schienen und verständigte die Bundespolizei.
Gefährliches Spiel zugegeben
Auf Befragen durch die Bundespolizei gab einer der beiden Sprösslinge ihr gefährliches Handeln zu. Die Bundespolizisten belehrten die Kinder und brachten beide zu deren Onkel in Körle, bei dem sie offensichtlich zu Besuch waren.
Bahnstrecke gesperrt
Aus Sicherheitsgründen war die Bahnstrecke wegen des Vorfalls für rund 30 Minuten in beide Richtungen gesperrt. Dies führte zu erheblichen Verspätungen für den Bahnverkehr.
Bundespolizeihubschrauber im Einsatz
Auch ein Hubschrauber der Bundespolizeifliegerstaffel in Fuldatal war wegen der Teenager im Einsatz. Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Hinweise erbeten:
Wer Personen, insbesondere Kinder, direkt an Bahngleisen beobachtet, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0561/81616-0 bzw. der kostenfreien Service-Nummer der Bundespolizei 0800 6 888 000 oder über Internet www.bundespolizei.de zu melden.
Sicherheitshinweise der Bundespolizei:
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor dem lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden.
Für eine Strecke von 100 Meter benötigen sie nur zwei Sekunden und haben einen langen Bremsweg. Wer Gleise betritt, um dort beispielsweise Hindernisse zu deponieren, bringt nicht nur sich selbst, sondern auch Dritte in Gefahr. Wenn Züge Schnellbremsungen machen, werden Fahrgäste immer überrascht und können sich durch Stürze oder umherfliegende Gegenstände verletzen.
Das Betreten von Bahnanlagen ist für Unbefugte verboten!
Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die unter Umständen erst Wochen später zu Unfällen führen. Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit hoher Geschwindigkeit weg und gefährden umherstehende Personen erheblich.
Bei Unfällen können, neben strafrechtlichen Konsequenzen, möglicherweise auch zivilrechtliche Folgen, in Form von Schadensersatzansprüchen auf die Verursacher (bei Kinder meist die Eltern) zu kommen.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kassel, übermittelt durch news aktuell