Kassel: Gefährliche Gleisüberschreitung - Kinder sorgen für Verspätungen im Bahnverkehr
ots/Bundespolizeiinspektion Kassel
Vellmar/Obervellmar (Landkreis Kassel) (ots) - Weil mehre Kinder und Jugendliche bei Obervellmar waghalsig die Gleise überschritten, waren gestern Morgen (29.6.) Beamte der Bundespolizeiinspektion Kassel im Einsatz.
Der Streckenabschnitt bei Obervellmar wurde wegen des Vorfalles ab 10 Uhr für eine knappe halbe Stunde gesperrt. Bahnmitarbeiter hatten das Fehlverhalten beobachtet und die Bundespolizei verständigt. Bundespolizisten trafen die Sprösslinge am Bahnhof Obervellmar an und belehrten sie über die Gefährlichkeit ihres Handelns. Verletzt wurde zum Glück niemand.
Zahlreiche Verspätungen
Insgesamt verspäteten sich 19 Züge um jeweils 20 Minuten. Die zwischen 13 und 15 Jahre alten Kinder und Jugendlichen stammen überwiegend aus der Stadt und dem Landkreis Kassel.
"Die Schülerinnen und Schüler haben meist kein Gespür für Gefahren an Bahnanlagen. Die Lust auf Mutproben oder andere Spiele auf Bahnanlagen führen unter Umständen in akute Lebensgefahr!", sagt die Leiterin der Bundespolizeiinspektion Kassel, Polizeidirektorin Sonja Koch-Schulte.
Das Betreten der Gleisanlagen ist für Unbefugte nicht nur verboten, sondern extrem gefährlich. Züge können sich relativ lautlos nähern und werden daher oft erst spät bemerkt. Die Gefahr, von durchfahrenden Zügen erfasst und getötet zu werden, ist sehr groß. Besonders dann, wenn Züge außerplanmäßig verkehren, wie beispielsweise Güterzüge.
Kinder und Jugendliche informieren:
Erziehungsberechtigte sollten ihre Kinder für diese Gefahren sensibilisieren. Bei Fragen zu diesem Thema können sich Interessierte unter der Tel. 0561/81616 0 an die Bundespolizeiinspektion Kassel wenden. Informationen zur Gefahren an Bahnanlagen gibt es auch unter www.bundespolizei.de .
Hinweis der Bundespolizei
Solche Aktionen können auch viel Geld kosten. Auf die Verursacher (ggf. die Eltern) können bei solchen Einsätzen jeweils Kosten für den Polizeieinsatz (variiert im dreistelligen Bereich) sowie zivilrechtliche Forderungen der Verkehrsunternehmen zukommen. Zivilrechtliche Forderungen können bis zu 30 Jahre danach geltend gemacht werden.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kassel, übermittelt durch news aktuell