Edenkoben: Gaffen ist strafbar
ots/Polizeidirektion Landau
Edenkoben (ots) -
Gaffer erschweren mit ihrem Verhalten die Arbeit der Polizei und die der Einsatzkräfte. Sie verschlimmern die bereits ohnehin tragische Unfallsituation und missachten die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Daher hat das Gaffen rechtliche Konsequenzen. Aktuell laufen Ermittlungen gegen einen noch unbekannten Autofahrer, der gestern (23.08.2022) mit einem Firmenfahrzeug in langsamer Fahrweise eine Unfallstelle auf der A65 passierte und mit seinem Smartphone von der Gegenfahrbahn aus die Bergung eines Unfallverletzten filmte. Ein Strafverfahren nach § 201 a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) wurde eingeleitet. Dabei ist nicht entscheidend, ob der aufgenommene Film oder die Bilder online gestellt oder auf andere Weise verbreitet werden. Neben einer Geldstraße muss der Fahrer damit rechnen, dass sein Handy eingezogen wird.
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