Rheinisch-Bergischer Kreis: Fußgängerin am Busbahnhof von Linienbus erfasst und schwer verletzt
Bergisch Gladbach (ots) -
Am heutigen Donnerstag (20.04.) kam es gegen 14:00 Uhr am Busbahnhof in der Innenstadt zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Linienbus und einer Fußgängerin, welche dabei schwer verletzt wurde.
Die Feuer- und Rettungsleitstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises entsandte umgehend die hauptamtlich besetzten Feuerwachen 1 und 2, den Einsatzführungsdienst (B-Dienst), sowie zwei Rettungswagen (RTW) und ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zur Einsatzstelle. Die Feuerwehr war somit mit insgesamt 25 Einsatzkräften vor Ort. Von der Polizeileitstelle wurden mehrere Streifenwagen zur Unfallörtlichkeit entsandt.
Vor Ort konnte festgestellt werden, dass eine Person unter einem Linienbus lag, schwere Verletzungen aufwies, aber ansprechbar war. Die Person wurde sofort durch den Rettungsdienst stabilisiert. Aufgrund des Verletzungsmusters wurde die Person schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt durch einen Rettungswagen in ein Krankenhaus der Maximalversorgung verbracht. Der Busfahrer des involvierten Linienbusses wurde ebenfalls durch den Rettungsdienst betreut.
Nach ersten Erkenntnissen hatte sich folgender Unfallhergang ereignet: Der Busfahrer, ein 23-jähriger Kölner, befuhr mit dem Linienbus die Stationsstraße in Richtung Paffrather Straße und beabsichtigte, nach links auf das Gelände des Busbahnhofes einzubiegen. Hierbei übersah er offenbar die dort querende 81-jährige Fußgängerin aus Wipperfürth und erfasste diese.
Die Polizei sperrte den Busbahnhof und die anliegenden Straßen für die Dauer der Rettungsmaßnahmen und der Unfallaufnahme vollständig. Die Unfallaufnahme wurde durch ein Verkehrsunfallaufnahmeteam der Polizei Köln unterstützt.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich vorbildlich verhalten, indem sie den Rettungs- und Polizeikräften zum Beispiel ausreichend Platz machten. Vereinzelte Personen fertigten jedoch Video- und Fotomaterial und kamen den Aufforderungen der Einsatzkräfte, dies zu unterlassen, nicht nach, wodurch die Maßnahmen der Einsatzkräfte teilweise behindert wurden. Feuerwehr und Polizei appellieren an dieser Stelle noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger, keine Einsatzmaßnahmen zu behindern, insbesondere auch aus Rücksicht auf die Unfallopfer. (sis/th)
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