München: Flaschenwurf auf Bahnmitarbeiter / Angreifer wurde an S-Bahn Endstation geweckt
ots/Bundespolizeidirektion München
München (ots) - In der Nacht von Freitag auf Samstag (10. Juni) war ein 22-jähriger Deutscher in der S-Bahn 3 am Endhaltepunkt Holzkirchen so alkoholisiert, dass er durch den Triebfahrzeugführer und einer Streife der Deutsche Bahn Sicherheit schlafend am S-Bahnboden angetroffen wurde. Als die Männer ihn weckten, verhielt er sich äußerst aggressiv. Kurz nach 2 Uhr trafen die Bahnmitarbeiter bei der Endabfertigung der S-Bahn auf den am Boden schlafenden Mann. Als sie ihn weckten, verhielt er sich aggressiv, verließ aber die S-Bahn in einem sichtlich alkoholisierten Zustand. Er überquerte die Gleise, woraufhin die Bahnmitarbeiter ihn erneut ansprachen. Dies veranlasste den in Furth wohnhaften Mann eine leere Bierflasche aufzuheben und gezielt in Richtung der Bahnmitarbeiter zu werfen. Er verfehlte sein Ziel und die Bierflasche zerbrach in Folge des Aufpralls. Der Mann entfernte sich im Gleisbereich vom Bahnhof, wo zu dieser Zeit kein Zugverkehr mehr stattfand. Zum Schutz des jungen Mannes und aufgrund des Angriffes verständigten die Bahnmitarbeiter Polizei. Eine Streife der PI Holzkirchen konnte den Betrunkenen kurze Zeit später, nachdem er erneut im Gleisbereich zum Bahnhof zurückkehrte, feststellen und einer wenig später eintreffenden Streife der Bundespolizei übergeben. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme durch die Bundespolizeibeamten wehrte sich der 22-Jährige massiv, sodass dieser, auch aufgrund seiner hohen Aggressivität, zu Boden gebracht und gefesselt werden musste, wogegen er sich massiv zur Wehr setzte. Die Staatsanwaltschaft München II wies an, bei dem Mann eine Blutentnahme durchführen zu lassen, da der Mann jedwede Maßnahmen der Polizei ablehnte. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde er auf freien Fuß belassen.
Weder die Mitarbeiter der Deutschen Bahn noch Einsatzkräfte der Bundespolizei wurden durch die Handlungen verletzt.
Den Mann erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Weiterhin wurde ein Bußgeldverfahren aufgrund unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich eingeleitet.
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