Finanzskandal in Marchtrenk: Gemeinderat beantragt einstimmig die Enthebung des Feuerwehrkommandos
Foto: Matthias Lauber
MARCHTRENK. Mit besonderer Spannung wurde am Donnerstagabend die Sitzung des Gemeinderates von Marchtrenk (Bezirk Wels-Land) von zahlreichen Interessenten verfolgt. Grund ist ein kolportierter Feuerwehr-Skandal. Wie berichtet, soll es zu groben finanziellen Unstimmigkeiten bei der Feuerwehr Marchtrenk gekommen sein. In den letzten Tagen sorgte der angebliche Skandal dann für weitere Schlagzeilen. Auslöser dafür war das Ergebnis einer von der Stadt in Auftrag gegebenen externen Prüfung. Über das Ergebnis wurde vorerst stillschweigen vereinbart. Teile des Berichtes wurden in der Gemeinderatssitzung dann aber vorgebracht. Am Donnerstag stand dann der "Antrag zur Enthebung gewählter Mitglieder des Feuerwehrkommandos" auf der Tagesordnung. Die Entscheidung wurde auch von zahlreichen - mit Marchtrenk nicht in Verbindung stehenden - Verantwortlichen im Feuerwehrwesen mit Spannung verfolgt. Über vier Mitglieder des Kommandos der Feuerwehr Marchtrenk - den Kommandanten, den ersten Stellvertreter, den Kassenführer und den Schriftführer der Feuerwehr Marchtrenk - wurde entschieden, die Anträge zur Enthebung an das Landesfeuerwehrkommando Oberösterreich zu stellen. Grobe Unstimmigkeiten in der Buchführung bis hin zur nicht vorgesehenen Verwendung von Geldern - immer wieder wurde die Vermutung der Vergehen betont - sollen die vorliegenden Gründe sein. Ein fraktionsübergreifender Beschluss wurde vorbereitet und dann auch beschlossen. "Ein sorgloser und verschwenderischer Umgang mit den zur Verfügung gestellten Geldern", wurde beispielsweise vorgebracht, ebenfalls sollen dem Prüfbericht zufolge "öffentliche Mittel für private Zwecke" sozusagen zweckentfremdent verwendet worden sein. Der Antrag an das Landesfeuerwehrkommando Oberösterreich, das gesamte gewählte Kommando - Kommandant, Kommandant-Stellvertreter, Schriftführer und Kassier - zu entheben, wurde einstimmig angenommen. Damit ist jetzt der Landesfeuerwehrkommandant am Zug. Gegen die Entscheidung kann berufen werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: www.laumat.at