Finanzpolizei: „Aktion scharf“ bei Kebabständen bringt massive Verstöße zum Vorschein

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Finanzpolizei: „Aktion scharf“ bei Kebabständen bringt massive Verstöße zum Vorschein
Foto: BMF/Finanzpolizei
26 Aug 12:37 2024 von OTS Print This Article

Bei einer bundesweiten Schwerpunktaktion stellte die Finanzpolizei zahlreiche Verfehlungen bei Kebabständen fest. Die große Mehrheit der 221 kontrollierten Betriebe arbeitete nicht gesetzeskonform, insgesamt wurden 272 Verstöße aufgedeckt. Nun drohen den Betrieben saftige Geldstrafen.

„Die Bilanz dieser Schwerpunktaktion ist leider erschreckend. Als Finanzpolizei gehen wir konsequent gegen diese Art des Betruges vor und schützen damit alle ehrlichen Unternehmen. Wir werden auch weiterhin solche großangelegten Kontrollen durchführen, um hier für Ordnung zu sorgen“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Nach mehreren Hinweisen und Anzeigen führte die Finanzpolizei zwischen 12. und 16. August die Schwerpunktkontrollen in allen Bundesländern durch.

Vor allem Schwarzarbeit, nicht vorhandene bzw. nicht verwendete Registrierkassen sowie Übertretungen nach der Gewerbeordnung wurden dabei beanstandet.

Von den 418 kontrollierten Dienstnehmern waren 286 ausländischer Herkunft, in vielen Fällen gab es Verfehlungen: 51 Verstöße wegen falscher bzw. nicht vorhandener Arbeitszeitaufzeichnungen, 40 Fälle von Meldeverstößen zur Sozialversicherung, 13 Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, 10 Verstöße gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz und zwei Fälle von Lohndumping stehen zu Buche. In 48 Fällen lagen Übertretungen nach der Gewerbeordnung vor.

Die Finanzpolizei stellte auch eklatante Verfehlungen bei der Registrierkassenpflicht fest: In 48 Fällen fehlte die Registrierkasse bzw. wurde diese einfach nicht verwendet. Zudem wurde in 60 Fällen keine oder keine korrekte Rechnung ausgegeben. Im Rahmen der Kontrollen wurden zudem knapp 40.000 Euro an Abgabenrückständen eingetrieben. Bei drei Kebabständen herrschten derart schlechte Hygienebedingungen, dass die Lebensmittelaufsicht verständigt werden musste.

Den Betrieben drohen nun Nachzahlungen, äußerst empfindliche Strafen und weitere Ermittlungen wegen der zahlreichen Verstöße.


Quelle: OTS



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