Frankfurt am Main: Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft Frankfurter Betriebe im Gaststättengewerbe- Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls
ots/Hauptzollamt Frankfurt am Main
Frankfurt am Main (ots) -
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führte am 03. Juni eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch. Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfmaßnahmen standen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der sozialver-sicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhal-tung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie die illegale Be-schäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch durch die Prüfung der jeweiligen Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main er-streckten sich auf 13 Betriebe im Gaststättengewerbe sowie 55 Personen im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohnge-setzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.
"Wir führen regelmäßig Kontrollen im Gaststättengewerbe durch, da diese Branche- neben einigen anderen- zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt. Relativ häufig stoßen wir hier auf Unregelmäßigkeiten", so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Bei den Kontrollen am vergangenen Freitag ergaben sich nach ersten Erkenntnissen in meh-reren Fällen Unstimmigkeiten hinsichtlich der Unterschreitung des Mindestlohnes, die einer weiteren Prüfung bedürfen. In einem Fall konnte bereits festgestellt werden, dass die zur füh-renden Arbeitszeitaufzeichnungen nicht existent sind. Darüber hinaus ergaben sich Anhalts-punkte, dass in sieben Gaststätten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zur Sozialver-sicherung angemeldet wurden. Bei den Kontrollen wurden vier ausländische Beschäftigte an-getroffen, die ohne Arbeitserlaubnis in dem jeweiligen Betrieb beschäftigt wurden. Sie wurden vorläufig festgenommen und Ermittlungen gegen sie und ihre Arbeitgeber eingeleitet. Weitere sechs Arbeitnehmer wurden wegen der Nichtmitführung von Ausweispapieren verwarnt. Die Schwerpunktprüfung wurde von Kassenprüfern/innen der Betriebsprüfung der Finanzämter in Frankfurt am Main begleitet die ebenfalls mehrere Unregelmäßigkeiten in den Gaststätten feststellten.
Die Ermittlungen des Hauptzollamtes Frankfurt am Main dauern an.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhal-ten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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