München: Festnahmen und Strafanzeigen bei Grenzkontrollen
ots/Bundespolizeidirektion München
Rosenheim / A93 (ots) -
Mutmaßlicher Schleuser und andere "Reiseorganisatoren"
Die Rosenheimer Bundespolizei hat an den Weihnachtstagen rund 30 illegale Einreiseversuche festgestellt. Manche Migranten nutzten für ihren beabsichtigten Grenzübertritt die Hilfe Dritter. Am Heiligabend leiteten die Beamten gegen einen Kameruner ein Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern ein.
In der Grenzkontrollstelle auf der Inntalautobahn stoppten die Beamten einen Wagen mit italienischen Kennzeichen. Am Steuer saß ein kamerunischer Staatsangehöriger, der seinen Reisepass und eine Aufenthaltserlaubnis für Italien zur Kontrolle vorlegte. Bei der Überprüfung der Mitfahrer auf der Rücksitzbank stellten die Bundespolizisten allerdings fest, dass diese ohne Dokumente unterwegs waren. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich um einen 17-jährigen Kameruner und einen 29-Jährigen aus Nigeria. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Ältere der zuständigen Ausländerbehörde zugeleitet, da er in der Vergangenheit bereits in Deutschland registriert worden war. Der Minderjährige konnte der Obhut des Jugendamts anvertraut werden. Ihr vorläufig festgenommener Fahrer hatte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft hin zur Sicherung des Strafverfahrens 1.000 Euro zu zahlen. Er wird sich voraussichtlich bald wegen Einschleusens von Ausländern verantworten müssen.
In einem in Deutschland zugelassenen Pkw kontrollierten die Bundespolizisten auf der A93 bei Kiefersfelden zwei Syrer. Der 35-jährige Fahrzeugführer konnte sich mit einem österreichischen Flüchtlingspass ausweisen. Sein gleich alter Beifahrer hatte keine für die Einreise erforderlichen Papiere dabei. Er wurde nach Österreich zurückgewiesen. Nachdem der Fahrzeugführer wegen Beihilfe zum illegalen Einreiseversuch angezeigt worden war, durfte er seine Reise fortsetzen.
Ebenfalls auf der A93 nahmen die Bundespolizisten einen Pakistaner fest. Der 42-Jährige versuchte, einen Landsmann in die Bundesrepublik zu bringen. Dieser war lediglich mit einer abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigung unterwegs. Der Fahrer wurde wegen Beihilfe angezeigt. Da er einen festen Wohnsitz in Niedersachsen hat, durfte er die Dienststelle der Bundespolizei anschließend wieder verlassen. Sein 29 Jahre alter Begleiter wurde den österreichischen Behörden übergeben.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell