Grafschaft Bentheim: Festnahme - 25-Jähriger wurde mit drei Haftbefehlen gesucht
ots/Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Oldenburg (Oldb.) (ots) - Beamte der Bundespolizei haben heute Morgen einen 25-Jährigen verhaftet, der gleich mit drei Haftbefehlen gesucht wurde. Der junge Mann muss für drei Monate ins Gefängnis. Er war aufgefallen, weil er Zugfahrgäste mit einer Taschenlampe blendete.
Der Mann reiste gegen 6 Uhr morgens im Regionalexpress von Leer nach Oldenburg, als er den Fahrgästen mit einer Taschenlampe ins Gesicht leuchtete und dabei merkwürdige Geräusche von sich gab. Ein anwesender Bundespolizist wurde auf das auffällige Verhalten aufmerksam. Als er auf den Mann zuging und ansprach, schloss sich dieser bis zur Ankunft in Oldenburg in der Zugtoilette ein.
Der Beamte informierte daraufhin seine Oldenburger Kollegen über den eigenartigen Reisenden, die den 25-Jährigen bei Ankunft des Zuges bereits erwarteten. Dabei stellten sie fest, dass der Mann offenbar alkoholisiert war. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 0,91 Promille. Außerdem wurde eine Kleinstmenge Marihuana bei ihm gefunden.
Bei der Überprüfung der Personalien des 25-Jährigen fanden die Bundespolizisten heraus, dass der junge Mann gleich mit drei Haftbefehlen gesucht wird.
Zum einen war der junge Mann wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Aus dieser Verurteilung hatte er eine Geldstrafe von 525,- EUR zu bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen zu verbüßen.
In einem anderen Fall war der 25-Jährige wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 375,- Euro verurteilt worden. Weil er die Strafe nicht bezahlt und auch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen nicht angetreten hatte, wurde er von der Staatsanwaltschaft per Haftbefehl gesucht.
Des Weiteren wurde der 25-Jährige wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz verurteilt. Weil er aber auch in diesem Fall die verhängte Geldstrafe von 900,- Euro nicht bezahlt hatte, wurde er zur Vollstreckung der 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe per Haftbefehl gesucht.
Da er die geforderten Geldstrafen nicht bei den Beamten bezahlen konnte, wurde er in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Zudem erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Darüber hinaus interessierte sich eine weitere Staatsanwaltschaft für den derzeitigen Aufenthaltsort des Mannes. Sie hatte den 25-Jährigen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
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