Neustadt/Weinstraße: Falschfahrer unter Alkoholeinfluss - Illegaler Aufenthalt in Deutschland und illegale Arbeitsaufnahme
ots/Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Ludwigshafen- B9/A650 (ots) - Ein 33-jähriger Mann aus Belarus war am Sonntagabend gegen 21.45 Uhr mit seinem Opel Zafira, der auf eine litauische Firma zugelassen ist, auf der B9 von Frankenthal in Fahrtrichtung Speyer unterwegs. Zu diesem Zeitpunkt befand sich ein Funkstreifenwagen der Polizeiautobahnstation Ruchheim direkt hinter dem Fahrzeug des 33-Jährigen. Am Autobahnkreuz Oggersheim fuhr der Mann in Richtung Bad Dürkheim auf die A650 auf. Dort fuhr er jedoch nicht in Fahrtrichtung, sondern bog am Einfädelungsstreifen quasi nach links entgegen der Fahrtrichtung in Richtung Ludwigshafen ab und fuhr dort weiter entgegen der Fahrtrichtung. Die Funkstreifenwagenbesatzung nahm daraufhin sofort die Verfolgung auf. Eine weitere Funkstreifenwagenbesatzung der Polizeiautobahnstation Ruchheim, die zufälligerweise gerade die A650 in Fahrtrichtung Bad Dürkheim befuhr, sperrte sofort die Fahrbahn, versperrte dem Mann den Weg und dirigierte diesen, nachdem er anfangs nicht aussteigen wollte, unter Vorhalt der Dienstwaffe aus dem Fahrzeug. Der Mann wurde zwecks Durchführung von Folgemaßnahmen zur Dienststelle verbracht. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,14 Promille, weshalb eine Blutprobe entnommen wurde. Zwecks Klärung der Identität wurde ein russisch sprechender Beamter der Polizeiinspektion Grünstadt hinzugezogen. Im Rahmen der weiteren Identitätsprüfung wurde festgestellt, dass der Mann lediglich über einen kurzzeitigen litauischen Aufenthaltstitel verfügt, der ihn nicht zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt. Ein Visum für Deutschland, das der Mann zwecks Arbeitsaufnahme hatte, war bereits im September 2020 abgelaufen. In der Zwischenzeit war der Mann wieder nach Belarus ausgereist. Die entsprechenden Anzeigen wegen Verkehrsgefährdung, illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts, sowie illegaler Arbeitsaufnahme wurden gefertigt. Zum derzeitigen Stand der Ermittlungen ist nicht davon auszugehen, dass der Fahrer vor der Funkstreife flüchten wollte, sondern dass er aufgrund seiner Alkoholisierung jeglichen Überblick verloren hatte.
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