Eröffnungsfeier der Erstversorgungsambulanz Graz-West

Foto: AUVA / Richard Reichhart
Effiziente Versorgung von nicht spitalspflichtigen Patient:innen bei gleichzeitiger Entlastung wertvoller Spitalsressourcen
Die Erstversorgungsambulanz (EVA) Graz-West wurde ins Leben gerufen, um den steigenden Anforderungen in den Spitalsambulanzen des UKH Steiermark - Standort Graz und des LKH Graz II - Standort West zu begegnen.
Bislang wurden dort zahlreiche Behandlungen durchgeführt, die auch im niedergelassenen Bereich mit gleicher Qualität möglich wären. In der nun vorgelagerten EVA werden Patient:innen gezielt versorgt und bei Bedarf an die richtigen Stellen weitergeleitet. Am Mittwoch wurde die EVA Graz-West im Rahmen einer Feier nun auch offiziell eröffnet.
Das Leistungsspektrum der EVA umfasst eine allgemeinmedizinische Akutversorgung, erweitert durch labortechnische und radiologische Diagnostik. Dies ermöglicht eine umfassende Erstversorgung für alle, die ohne Termin medizinische Hilfe suchen, aber keine spitalsärztliche Behandlung benötigen.
Die EVA ist im UKH Steiermark – Standort Graz der AUVA untergebracht. Die entsprechenden Adaptierungsarbeiten wurden in den Monaten November und Dezember 2024 durchgeführt. Der Gesundheitsfond Steiermark stellte dafür eine Investitionsförderung in der Höhe von EUR 195.000,- zur Verfügung.
Der Testbetrieb startete im Dezember 2024, mit 7. Jänner 2025 wurde auf Vollbetrieb umgestellt. Seit Inbetriebnahme der EVA wurden bis heute über 2.400 Patient:innen behandelt.
Die EVA ist von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 9 bis 17 Uhr geöffnet.
Die selbständig tätigen Allgemeinmediziner:innen können sich über eine elektronische Plattform der Gesundheitsversorgungs-GmbH (GVG) jeweils für die Dienste in der EVA anmelden und werden von zwei Ordinationsassistenzen unterstützt.
Pflegepersonal von AUVA und KAGes sorgt für eine optimale Verteilung der Patient:innen zwischen der EVA und den Spitalsambulanzen.
Diese sektorübergreifende Zusammenarbeit macht die EVA Graz-West zu einer Vorreiterinitiative in der medizinischen Erstversorgung und zu einem Modell für weitere Standorte.
Die Finanzierung des laufenden Betriebes erfolgt trägerübergreifend durch die AUVA, den Gesundheitsfonds Steiermark, die ÖGK, die SVS und die BVAEB.
AUVA-Generaldirektor Mag. Alexander Bernart: “Dank seines ausgezeichneten Rufs wird das Unfallkrankenhaus Steiermark – Standort Graz von zahlreichen Patient:innen aufgesucht. Obwohl unser Fokus auf Arbeitsunfällen liegt, ist es uns ein Anliegen, auch Patient:innen mit weniger schweren Verletzungen bestmöglich zu versorgen und sie am ‚best point of service‘ zu behandeln. Genau hier setzt das Team der EVA an: Es stellt sicher, dass jede:r Patient:in die benötigte Betreuung erhält und gegebenenfalls an die passende Stelle weitergeleitet wird. Gleichzeitig hilft die EVA, wertvolle Spitalsressourcen zu entlasten. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit unseren Partnern nun auch in Graz ein Patient:innen-zentriertes Angebot in der Steiermark realisiert haben.”
Gesundheitslandesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl: “Für eine bessere Gesundheitsversorgung der Steirer will ich aufsperren, wo immer es möglich ist. Daher freut es mich ganz besonders, dass es uns in einem gemeinsamen Kraftakt gelungen ist, diese einzigartige Ambulanz zu eröffnen. Dieses beispielhafte Versorgungsprojekt überwindet das Dickicht an Kompetenzen, Zuständigkeiten und Finanzströmen im Gesundheitssystem und stellt die Patienten in den Mittelpunkt. Ich bin stolz, dass uns das in der Steiermark gelungen ist, und ich werde auch auf Bundesebene weiterhin für einen Masterplan Gesundheit Österreich werben, der das Gesundheitssystem in einem starken Miteinander neu strukturieren soll.”
KAGes-Vorstandsvorsitzender Univ.-Prof. Dr. Gerhard Stark und KAGes-Vorstand für Finanzen und Technik, Ulf Drabek: “Die Erstversorgungsambulanz ist ein gelungenes Beispiel für eine abgestufte ambulante Versorgung im Krankenhausbereich. Weiters zeigt dieses Modell die erfolgreiche Vernetzung von unterschiedlichen Krankenhausträgern, ÖGK und Gesundheitsfonds in der Akutversorgung von Patienten mit Beschwerdebildern, die den Fachbereich der Allgemeinmedizin, der Inneren Medizin und der Orthopädie und Traumatologie betreffen.”
Quelle: OTS