Northeim: Ein Statement der Inspektionsleiterin Maren Jäschke zu den aktuellen Versammlungslagen
ots/Polizeiinspektion Northeim
Northeim (ots) -
LANDKREIS NORTHEIM (Wol) - Statement der Inspektionsleitung der PI Northeim
"Das Versammlungsrecht ist ein wichtiger Baustein unserer Demokratie und gilt für jedermann. Bei den sog. "Spaziergängen" im Corona-Kontext handelt es sich um Versammlungen, da sie der politischen Meinungskundgabe dienen. Somit gilt das Versammlungsrecht auch für Corona-Kritiker/-innen sowie Impfgegner/-innen oder sonstige mit staatlichem Handeln unzufriedenen Personen.
Die Polizei schützt und wahrt die Grundrechte. In Zeiten einer Pandemie steht der Schutz von Leben und Gesundheit in einem ganz besonderen Fokus. Aber auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit wird durch die Polizei geschützt. Idealerweise steht beides im Einklang. Daher appelliere ich insbesondere an die "Spazier"-Versammlungen:
1) Überlegen Sie sich Ihre Teilnahmen an den Versammlungen genau. Jede Versammlung dieser Art kann bei Teilnahme unwissentlich Corona-positiver Personen zur Verbreitung des Virus beitragen.
2) Wenn Sie trotzdem teilnehmen, tragen Sie eine FFP2-Maske. Zu Ihrem und dem Schutz Anderer! Diese ist zudem durch die im Landkreis Northeim geltende Allgemeinverfügung vom 04.01.2022 vorgeschrieben.
3) Bitte bleiben Sie friedlich. Provokationen, Streitigkeiten und gar Gewalt sind keine Mittel des Meinungsaustausches, sondern im letzteren Fall sogar Straftaten. Dies gilt natürlich auch für die Gegendemonstrationen.
4) Verabredete und vorbereitete Versammlungen sind anzumelden, um die Rahmenbedingungen (z.B. erforderliche Ordner, Gesundheitsschutz, Aufzugsverlauf, Auswirkungen auf ÖPNV) im Zuge eines Kooperationsgespräches abzustimmen.
Wir als Polizei werden Zuwiderhandlungen gegen Recht und Gesetz konsequent verfolgen. Dazu werden wir auch ggf. Videoaufzeichnungen verwenden, um die Identitäten im Nachgang festzustellen."
Quelle: Original-Content von: Polizeiinspektion Northeim, übermittelt durch news aktuell