Stuttgart: Durchsuchungsmaßnahmen gegen Schleuserring - Aufenthaltsstatus durch Scheinehen
ots/Hauptzollamt Stuttgart
Stuttgart (ots) - Im Rahmen von Ermittlungen gegen Schleuserkriminalität haben Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) heute im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart die Wohn- und Geschäftsräume von 14 Beschuldigten in der Region Stuttgart durchsucht. Der Zoll ermittelt bereits seit zwei Jahren gegen drei Männer, die im Verdacht stehen, Drittstaatenangehörige in die Bundesrepublik eingeschleust und danach hier in ihren Restaurants und Imbissunternehmen beschäftigt zu haben. Die mit Touristenvisa in die EU eingereisten Personen aus Indien und Pakistan, zu denen unter anderen auch abgelehnte und bereits abgeschobene Asylbewerber zählten, sollen vor ihrer erneuten Einreise freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger geheiratet haben. Mittels der durch die Hauptbeschuldigten ausgestellten Dokumente sollen die Männer und Frauen aus Asien in Deutschland entsprechende Aufenthaltsgenehmigungen erlangt haben. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die in Bulgarien eingetragenen Eheschließungen als Scheinehen auf Vermittlung der drei Hauptbeschuldigten aus den Landkreisen Böblingen, Calw und Ludwigsburg zustande gekommen sind und aus-schließlich dem Erhalt entsprechender Aufenthaltsgenehmigungen gedient haben sollen. Über entsprechende Maßnahmen ergab sich weiterhin der Verdacht, dass die nach Deutschland eingeschleusten Personen für die Vermittlung der Scheinehen bezahlen oder die Kosten der Schleusung in den Betrieben der Hauptbeschuldigten abarbeiten mussten. Neben den Tatvorwürfen der Schleusung sowie des illegalen Aufenthalts besteht zudem der Verdacht von Urkundenfälschungsdelikten, da bei den Eheschließungen zum Teil auch gefälschte bulgarische Ausweisdokumente zum Einsatz gekommen sein sollen.
Ansatz für die Ermittlungen war eine verdachtslose Prüfung der FKS im Jahr 2019. In einem Restaurant in Böblingen hatten die Zollbeamten einen pakistanischen Staatsbürger angetroffen, der dort als Koch arbeitete und mit einer aus Indien stammenden Frau verheiratet war, die sich mit bulgarischen Papieren auswies. Im Zuge dieser Kontrolle waren die von der Frau vorgelegten Ausweispapiere als Fälschungen erkannt worden. Die im Zuge dieser Feststellung gewonnenen Erkenntnisse bildeten die Grundlage für nachfolgende weitere Ermittlungen des Hauptzollamts Stuttgart.
Bei den heute erfolgten Durchsuchungen, die unter anderem im Landkreis Calw, im Rems-Murr-Kreis sowie in Vaihingen (Enz) und Böblingen erfolgten, wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Neben Beschäftigten des Hauptzollamts Stuttgart waren Beamte der Hauptzollämter Ulm, Heilbronn und Karlsruhe sowie Kräfte der Steuerfahndung Pforzheim, der Landes- sowie der Bundespolizei an der Maßnahme beteiligt.
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