Rotenburg: Drohne über Wohngebiet - Polizei ermittelt und bittet um Hinweise
ots/Polizeiinspektion Rotenburg
Rotenburg (ots) - Bremervörde. Die Bremervörder Polizei ermittelt derzeit gegen den noch unbekannten Piloten einer Drohne. Einem Anwohner des Wohngebietes Vörderfeld war das kleine Fluggerät aufgefallen, als er im Garten seines Wohnhauses saß. Die Drohne habe in etwa zehn Meter Höhe unmittelbar über dem Grundstück geschwebt und sei ihm gefolgt, als er sich durch seinen Garten bewegt habe. Ein reiner Überflug, der über fremden Grundstück dann erlaubnisfrei ist, wenn dadurch niemand unnötig gefährdet oder unzumutbar belästigt wird, sei augenscheinlich auszuschließen gewesen. Da es sich demnach um den ungenehmigten Betrieb eines unbemannten Luftfahrtsystems oder Flugmodels gehandelt hat, leiteten die Beamten gegen den Betreiber ein Bußgeldverfahren nach der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) ein. Zur Ermittlung des noch unbekannten Drohnenpiloten bittet die Polizei unter Telefon 04761/9945-0 um Hinweise.
In diesem Zusammenhang weisen die Beamten darauf hin, dass seit Beginn des Jahres EU-weit eine neue Drohnenverordnung in Kraft getreten ist. Hier die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Für den Gebrauch einer Drohne ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich, die Drohnen-Flüge mit abdeckt.
Für Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht oder für alle Drohnen mit Kamera ist die Registrierung als Pilot erforderlich.
Für die Nutzung von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht muss der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis bzw. Nachweis für Fernpiloten) absolviert werden.
Für Drohnen zwischen 500 Gramm und 2 Kilogramm genügt ebenfalls der kleine EU-Drohnenführerschein, wenn der Pilot weiter als 150 Meter entfernt von Menschen, Wohn-, Gewerbe-, Industriegebäuden und Erholungsgebieten fliegen.
Wer mit Drohnen zwischen 500 Gramm und 2 Kilogramm näher als 150 Meter an Menschen und die genannten Gebäude/Gebiete heranfliegen will, benötigt den großen EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis).
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