Oldenburg: Drogenfunde bei Zolleinsatz auf der A28
ots/Hauptzollamt Oldenburg
Oldenburg (ots) -
+++ Haschisch und Kokain beschlagnahmt. +++ Fahrer eines PKW stand unter Betäubungsmitteleinfluss. +++ Einsatz von Zollhund Kiss war erfolgreich. +++
Autobahn 28: Anfang des Monats (4.05.2023) verdichtete der Zoll seine Fahrzeugkontrollen auf der Autobahn 28 im Norden Oldenburgs. In fünf Fällen stießen die Zöllner auf Betäubungsmittel, darunter kleinere Konsumeinheiten, aber auch größere Mengen. Bei einem 24-Jährigen konnte das Führen eines PKW unter Drogeneinfluss festgestellt werden.
Der erstes größere Aufgriff an Drogen ereignete sich am Nachmittag bei der Kontrolle eines aus den Niederlanden einreisenden Reisebusses auf der Höhe Westerstede. Der Zoll setzte zur Überprüfung des Reisegepäcks der Passagiere den Zoll-Spürhund Kiss ein.
"Kiss zeigte eindeutig an einem Rucksack an, der im Fahrgastraum zurückgelassen wurde. Wir vermuten, dass sein Besitzer verschleiern wollte, dass das Gepäckstück zu ihm gehört", erklärt Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg.
Später gestand ein Reisender jedoch ein, dass der Rucksack zu ihm gehört. Kiss hatte daran zuvor angezeigt und damit den richtigen Hinweis gegeben: In dem Rucksack befanden sich rund 200 Gramm Marihuana; mehrere Joints versteckte der 38-jährige Mann in seiner Kleidung.
In den späteren Abendstunden der Kontrollaktion wählte eine Zollstreife einen mit vier Personen im Alter zwischen 19 und 24 Jahren besetzten PKW zur näheren Überprüfung aus.
An üblichen Ablageorten im Fahrzeug fanden die Zöllner schnell mehrere Joints sowie 11 Gramm Kokain.
"Wir erhielten bereits beim Erstkontakt widersprüchliche Aussagen zur Reiseroute und zum Reisezweck und setzten deshalb zur näheren Fahrzeugkontrolle an. Zudem konnte die Landespolizei im Nachgang feststellen, dass der 24-jähriger Fahrer des PKW unter Drogeneinfluss stand", berichtet Mauritz weiter.
Bei den weiteren Drogenaufgriffen handelte es sich kleinere Mengen, die einen Eigenbedarf vermuten lassen.
Sämtliche Betäubungsmittel wurden durch den Zoll beschlagnahmt, die Einleitung von entsprechenden Strafverfahren fand umgehend vor Ort statt.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg, übermittelt durch news aktuell