Gelsenkirchen: Drogen im Gepäck - Mann versucht zu fliehen und leistet Widerstand gegen Bundespolizisten
ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Gelsenkirchen (ots) -
Am Samstagmorgen (18. Dezember) kontrollierten Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Mann, der sich der Kontrolle entziehen wollte. Bei der Mitnahme zur Dienststelle versuchte er zu fliehen. Grund hierfür könnten die Drogen in seinem mitgeführten Gepäck gewesen sein.
Gegen 8 Uhr trafen die Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Gelsenkirchen auf einen 33-Jährigen. Der Aufforderung stehen zu bleiben, kam er zunächst nach, drehte sich dann jedoch herum und entfernte sich. Die Beamten folgten dem Mann und forderten ihn auf, sich auszuweisen.
Auf die Nachfrage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führe, händigte der Gelsenkirchener eine geringe Menge Marihuana aus. Dies stellten die Beamten sicher.
Die Bundespolizisten brachten den Deutschen und seine Gepäckstücke zur Wache. Da die Beamten aus dem mitgeführten Gepäck den Geruch von Marihuana wahrnahmen, nahmen sie dieses an sich. Als die Polizisten mit dem 33-Jährigen die Wache betreten wollten, entriss dieser dem Bundespolizisten das Gepäck und versuchte zu fliehen.
Während seines Fluchtversuches ließ der Gelsenkirchener das Gepäck fallen. Kurz darauf konnten die Beamten den Mann stellen. Der 33-Jährige wehrte sich aktiv mit seinem Körpergewicht gegen die Mitnahme zur Wache und versuchte sich loszureißen. Als die Beamten den Mann fesselten, wehrte sich dieser erneut und schlug wild um sich. Dies konnte mittels Bodycam aufgezeichnet werden.
In den Räumlichkeiten der Bundespolizei schrie der Deutsche immer wieder lautstark.
Bei der Durchsuchung des Gepäcks wurden Betäubungsmittel aufgefunden. Neben acht Verschlusstütchen Marihuana wurden unter anderem eine nicht geringe Menge Amphetamine, sowie weitere synthetische Drogen, eine Feinwaage und ein Tastenhandy sichergestellt. Äußern wollte sich der Mann dazu nicht.
Die Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.
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