München: Diensthundeführer trifft auf Kampfhund - Ungewöhnliche Zeiten - Menschlichkeit siegt
ots/Bundespolizeidirektion München
München (ots) - Aus einem in München ankommenden Regionalexpress wurde am Donnerstagnachmittag (10. März) ein Besitzer mit Kampfhund - ohne Beißkorb und Leine gemeldet. Ein Diensthundeführer der Bundespolizei nahm sich der Sache an.
Nach 15 Uhr war in München der RE5 aus Salzburg angekommen. Im Zug herrschte bereits helle Aufregung und Reisende verständigten die Bundespolizei, weil ein Mitreisender einen unangeleinten, beißkorblosen Kampfhund mit sich führte.
Beim Eintreffen des Zuges in München erwartete ein Diensthundeführer der Bundespolizei den reisenden Hundebesitzer, wie sich herausstellte, ein marokkanischer Student aus der Ukraine.
Der Mann war wegen des Krieges in der Ukraine mitsamt seinem Hund geflüchtet und über Polen und Salzburg nach München gereist. Eine Überprüfung ergab, dass die Einfuhr und der Besitz des vom Vertriebenen mitgeführten "Staffordshire-Terrier" in der Bundesrepublik aufgrund des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes nur in Ausnahmefällen möglich ist. Ausnahmen können nur bei berechtigtem Interesse bewilligt werden.
Die bayerische Kampfhundeverordnung eröffnet einem Hundehalter die Möglichkeit, der Gemeinde mittels eines Sachverständigengutachtens glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, dass ihm den Besitz erlaubt.
Der Vertriebene konnte glaubhaft darlegen, dass er auf dem Weg zu Familienangehörigen nach Dortmund war und noch am selben Tag weiter nach Nordrhein-Westfalen reisen würde.
Der Diensthundeführer nahm sich einer kurzen Prüfung der Gefährlichkeit des mitgeführten Kampfhundes an. Danach überließ er dem Marokkaner einen Ersatz-Beißkorb, der für Notfälle mitgeführt wird und gestattete dem angeleinten "Stafford-Terrier" die Weiterreise. Der Marokkaner wurde zudem mit einem Dolmetscher belehrt, dass er sich unmittelbar nach seiner Ankunft in Dortmund unverzüglich bei der Polizei bzw. Gemeinde zu melden hat, um dort die weitere Vorgehensweise zum Besitz des "Staffordshire-Terriers" zu klären.
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