Chemnitz: Deutscher mit verbotenen Feuerwerkskörpern aus Tschechien festgestellt
ots/Bundespolizeiinspektion Chemnitz
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Neurehefeld (ots) - Beamte der Bundespolizei ertappen 18-jährigen Deutschen nach der Einreise aus Tschechien mit Kofferraum voller Pyrotechnik - ein Großteil davon wurde sichergestellt.
Am 2. November 2021 gegen 16:40 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz nach der Einreise aus Tschechien einen PKW mit Berliner Kennzeichen. Nicht schlecht staunten die Beamten als der 18-jährige Fahrer den Kofferraum öffnete. Dieser war gut gefüllt mit verschiedener Pyrotechnik, welcher er zuvor in Tschechien käuflich erworben hatte. Nicht bewusst war dem Deutschen offenbar, dass der Großteil der erworbenen Pyrotechnik in Deutschland nicht zugelassen ist bzw. nur an Personen mit behördlicher Erlaubnis abgegeben werden darf. Insgesamt 6 Batterien und 19 Knaller gehören zur Pyrotechnikklasse "F3". Für den Umgang und die Einfuhr solcher pyrotechnischen Erzeugnisse ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Diese konnte der 18-Jährige jedoch nicht vorweisen.
Die Pyrotechnik wurde sichergestellt. Der deutsche Staatsangehörige muss sich nun wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz verantworten. Noch dazu erwartet den Mann eine finanzielle Forderung für den professionellen Transport und die Vernichtung der verbotenen Feuerwerkskörper durch die Bundespolizei.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang auch in Hinblick auf das bevorstehende Silvesterfest ausdrücklich vor dem Kauf von nicht zugelassener Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse ist in der Regel nicht klar, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist. Die Verwendung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse hat in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Einfuhr und das Verbringen von nicht zugelassener Pyrotechnik nach Deutschland unter Strafe gestellt. In Deutschland zugelassene Pyrotechnik wird regelmäßig durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet und mit einem Zulassungszeichen (BAM- oder CE-Zeichen) versehen. Ganz besonders weist die Bundespolizei auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass selbst, wenn die CE und BAM Kennzeichen vorhanden sind, nur die Kategorien F1 und F2 zum freien Verkauf zulässig sind. Für die Kategorien F3 und F4 bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Bei diesen Feuerwerkskörpern handelte es sich um Pyrotechnik, welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu besonderen Anlässen verwendet werden darf.
Darum: Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern!!!
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Chemnitz, übermittelt durch news aktuell