Das Hauptzollamt Darmstadt schlägt doppelt zu
ots/Hauptzollamt Darmstadt
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Darmstadt (ots) - ZöllnerInnen des Hauptzollamtes Darmstadt wurden am vergangenen Wochenende bei ihren Kontrollen gleich mehrfach fündig:
Zuerst entdeckten die BeamtInnen der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Frankfurt am Main am Freitag während einer Zug-Kontrolle 7,6 Liter Methamphetamin und 6 Gramm Kokain bei zwei Reisenden. Die beiden Anfang 30-jährigen Männer waren nach eigenen Angaben für einen Tagesausflug in den Niederlanden gewesen und befanden sich auf der Rückreise. Bei der Kontrolle des Reisegepäcks erweckten die noch komplett gefüllten Getränke-Flaschen das Misstrauen der BeamtInnen. Ein durchgeführter Drogenschnelltest ergab, dass die mitgeführten Flaschen Rauschgift enthielten. Die ZöllnerInnen nahmen die mutmaßlichen Schmuggler daraufhin vorläufig fest. Bei der weiteren Durchsuchung fanden die Beschäftigten des Zolls noch 6 Gramm Kokain und stellten diese sicher. Die ZöllnerInnen übergaben die beiden Männer dem Zollfahndungsamt Frankfurt am Main. Diese haben die weiteren Ermittlungen aufgenommen.
Bei einer weiteren Kontrolle eines PKWs am Sonntagvormittag auf dem Parkplatz Theißtal (BAB 3) fanden Beschäftigte der KEV des Hauptzollamtes Darmstadt insgesamt 19.000 geschmuggelte Zigaretten im Gepäck von Rückreisenden aus Bulgarien. Bei der Kontrolle gab der südosteuropäische Fahrer zunächst an, lediglich 400 Zigaretten mit nach Deutschland zu bringen. Als dann bei der Durchsuchung des Fahrzeugs und des Gepäcks, versteckt unter Kleidung und Decken, immer mehr Zigaretten zum Vorschein kamen wurde schnell klar, dass es sich um mehr als die angegebenen Zigaretten handelte. Daraufhin gab der 26-jährige in Deutschland lebende Fahrer zu, dass es sich bei diesen Zigaretten ebenfalls um seine handele. Gegen ihn leiteten die ZöllnerInnen ein Steuerstrafverfahren ein. Den Steuerbescheid inklusive eines Zuschlags in Höhe von rund 3.500 Euro entrichtete der Fahrer noch vor Ort in bar. Die aufgefundenen Zigaretten wurden sichergestellt. Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.
Zusatzinformation: Die Obergrenze, bis zu der eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird und innerhalb derer Tabakwaren steuerfrei nach Deutschland mitgebracht werden können, liegt für Zigaretten aus dem freien Verkehr eines anderen EU-Mitgliedstaates bei 800 Stück.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Darmstadt, übermittelt durch news aktuell