Braunschweig: Bus statt Bahn?
ots/Hauptzollamt Braunschweig
Braunschweig (ots) -
Hameln/ Springe: Bei den derzeitigen winterlichen Temperaturen kann es öfter zum Einsatz von Schienenersatzverkehr kommen. Doch auch der Ersatzverkehr mit Bussen ist kein rechtsfreier Raum. Daher haben fünf Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hildesheim des Hauptzollamtes Braunschweig an den ersten beiden Dezembertagen, den 01. und 02.12.2022, Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Schienenersatzverkehr durchgeführt.
Zwischen den Bahnhöfen Hameln und Springe, wo die Fahrgäste ansonsten durch die Zugführerinnen und Zugführer der S-Bahn-Linie 5 befördert werden, prüften die Zöllnerinnen und Zöllner an diesen Tagen Busfahrer von insgesamt sieben Ersatzbussen. Im Rahmen dieser verdachtsunabhängigen Prüfungen, ergaben sich für die Zollbeamtinnen und Zollbeamten zahlreiche Verdachtsmomente, zu denen noch weitere Prüfungsmaßnahmen erfolgen müssen. Noch vor Ort wurde sogar ein Strafverfahren eingeleitet.
Ein serbischer Staatsangehöriger wurde ohne erforderlichen Aufenthaltstitel angetroffen. Des Weiteren ergab sich der Verdacht, dass der Serbe, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen illegalem Aufenthalt eingeleitet wurde, von seinem Arbeitgeber illegal an das eigentliche Busunternehmen überlassen wurde. Dies wäre nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz strafbar.
In zwei Fällen ergab sich für die Zöllnerinnen und Zöllner der Verdacht der Scheinselbstständigkeit. Dies bedeutet, dass eigentlich ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, jedoch nach außen hin eine Selbstständigkeit des Arbeitnehmers vorgegeben wird. So versuchen einige Arbeitgeber die Abgaben von Sozialversicherungsbeiträgen und der Lohnsteuer für ihre Arbeitnehmer zu umgehen. Damit verschaffen sie sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Arbeitgebern auf dem Markt.
Ob und in welcher Höhe den Sozialversicherungsträgern Schäden durch nicht abgeführte Beiträge entstanden sind, wird Teil der anschließenden Prüfungen sein.
Gegen einen der angetroffenen Fahrer lag außerdem ein Haftbefehl wegen Betruges vor. Die Festnahme konnte jedoch durch die Zahlung der ausstehenden Geldstrafe in Höhe von 800 Euro abgewendet werden.
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