Karlsruhe: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Beherbergungsgewerbe
ots/Hauptzollamt Karlsruhe
Karlsruhe (ots) - Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten am 03. August 2022 erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Diesmal standen Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten im Fokus des Zolls.
Kontrolliert wurde dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
135 Zöllner*innen des Hauptzollamts Karlsruhe prüften zahlreiche Hotels, Pensionen und Gasthöfe in der Region. Insgesamt wurden an diesem Tag 370 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt und 79 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt.
In 31 Fällen gab es Anhaltspunkte, die noch weiterer Überprüfungen bedürfen.
Vor Ort wurden 5 Straf- und 3 Bußgeldverfahren eingeleitet, darunter wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und illegalen Aufenthaltes im Bundesgebiet. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern an.
Zusatzinformation:
Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1.Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde.
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