Duisburg: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe
ots/Hauptzollamt Duisburg
Duisburg (ots) -
65 Zöllnerinnen und Zöllner der Standorte Duisburg und Emmerich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg kontrollierten am Dienstag, 26. April 2022, diverse Baustellen im Zuständigkeitsbezirk des Hauptzollamts Duisburg (Städte Duisburg, Essen, Mülheim a. d. Ruhr und Oberhausen, Kreise Kleve und Wesel). Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.
Insgesamt wurden 168 Personen von 46 Unternehmen kontrolliert. Dabei stellten die Bediensteten der FKS 5 illegale Beschäftigte Personen fest. Neben den Personenbefragungen fanden parallel auch Geschäftsunterlagenprüfungen der Unternehmen statt. In 29 Fällen sind noch weitere Sachaufklärungen erforderlich. Im Einzelnen ergaben sich Verdachtsfälle, dass: - in 7 Fällen die Sozialversicherungsbeiträge nicht in richtiger Höhe bzw. gar nicht entrichtet wurden - in 8 Fällen eine Scheinselbstständigkeit vorgetäuscht wurde - in 4 Fällen die Mindestlöhne nicht gezahlt wurden - in 10 Fällen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstoßen wurde.
Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewerbe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Duisburg, übermittelt durch news aktuell