Frankfurt am Main: Bundesweite Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit Zoll in Frankfurt am Main überprüft Hotellerie und Gastronomie
ots/Hauptzollamt Frankfurt am Main
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Frankfurt am Main (ots) - Am 30. Juni hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrugs.
Im Bereich des Hauptzollamtes Frankfurt am Main waren insgesamt 63 Kontrollkräfte im Einsatz, auch Steuerfahnder, Kassenprüfer und Polizisten unterstützten die Maßnahme. Insgesamt wurden 12 Betriebe und 66 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Neun Arbeitnehmer verfügten nicht über die erforderliche Aufenthalts-und Arbeitsgenehmigung und wurden vorläufig festgenommen. 18 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet, wegen der mutmaßlichen Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers ohne Arbeitsgenehmigung. Es ergaben sich in 25 Fällen Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. In 43 Fällen ergaben sich Hinweise, dass die im Gaststättengewerbe erforderliche Sofortmeldung an die Rentenversicherung nicht abgegeben wurde.
An die am Einsatztag durchgeführten Kontrollen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt. Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main:" In der Gastronomie und Hotellerie gibt es fast so viele Minijobber wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigte; Mehrfachbeschäftigung ist hier stark verbreitet. Zur Umgehung der Mindestlohnzahlungen werden auch zum Beispiel die Arbeitszeitaufzeichnungen nicht ordnungsgemäß geführt, um so den tatsächlichen Umfang von Arbeitszeiten zu verschleiern. Wir stellten in dieser Branche auch immer wieder fest, dass nicht korrekt gebuchte Einnahmen als Schwarzlöhne ausgezahlt wurden."
Im Jahr 2022 wurden durch die FKS Frankfurt am Main bei Prüfungen im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 170 Betriebe und 564 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überprüft, mit folgenden Ergebnissen: Einleitung von 230 Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, 323 Bußgeldverfahren (davon 59 wegen Verstößen gegen das MiLoG) sowie 39 Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht.
Gastronomie- und Hotelgewerbe unterliegen den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,00 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell