Heilbronn: Bundesweite Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit/ Heilbronner Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie
ots/Hauptzollamt Heilbronn
Heilbronn (ots) - Heilbronn/Tauberbischofsheim - Gestern hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannter Leistungsbetrug.
Im Bereich des Hauptzollamts Heilbronn waren 35 Zöllnerinnen und Zöllner aus Heilbronn und Tauberbischofsheim im Einsatz. Sie überprüften zwischen 10:00 Uhr vormittags am Freitag und heute 01:15 Uhr insgesamt 44 Objekte. Dabei wurden 151 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Nach vorläufigen Ergebnissen wurden dabei Anhaltspunkte und Unstimmigkeiten festgestellt für:
- viermal illegaler Aufenthalt sowie viermal Beihilfe zum illegalen Aufenthalt gemäß Aufenthaltsgesetz - zehn Sofortmeldeverstöße nach dem Sozialgesetzbuch IV - zweimal Verstöße gegen die Ausweismitführungspflicht nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - sieben Aufzeichnungspflichtverletzungen nach dem Mindestlohngesetz - dreimal Arbeitsgenehmigungsverstöße gemäß Sozialgesetzbuch III - einmal Leistungsbetrug gegenüber dem Jobcenter
Ferner wurde in einem Fall ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Strafgesetzbuch eingeleitet und in einem Fall, aufgrund nicht auszuschließender Hygienemängeln, das Veterinäramt des Landratsamts Main-Tauber-Kreis hinzugezogen.
An durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.
Zusatzinformation:
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell