Dortmund: Bundesweite Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit / Hauptzollamt Dortmund überprüft Hotellerie und Gastronomie

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Zollbeamte im Gespräch mit einem Gastwirt
ots/Hauptzollamt Dortmund
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Der Zoll stoppt Schwarzarbeit.
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Die Geschäftsunterlagen müssen vorgelegt werden.
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Alle Beschäftigten werden befragt.
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Die Prüf- und Ermittlungsverfahren des Zolls tragen entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und der Staatseinnahmen bei und ermöglichen damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
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Umfangreiche Nachprüfungen erfordern eine sehr genaue und dennoch zügige Arbeit der speziell dazu ausgebildeten Zöllnerinnen und Zöllner.
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04 Jul 18:08 2023 von Presseportal.de Print This Article

Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen (ots) -

Am 30. Juni führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziele waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbständigkeit und sog. Leistungsbetrug.

Im Bereich des Hauptzollamts Dortmund waren verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund selbst insgesamt 102 Zöllner*innen im Einsatz, begleitet durch acht Beamte des Finanzamtes. Sie suchten insgesamt 56 Hotels und Gastronomiebetriebe auf und befragten 361 Personen. In 85 Fällen besteht jetzt der Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung, in 33 Fällen wurden wahrscheinlich zu wenig oder gar keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. 19 Ausländer arbeiteten ohne die für sie notwendige Arbeitserlaubnis. Und in 9 Fällen besteht der Verdacht auf Leistungsmissbrauch. Das sind jene Fälle, in denen jemand Sozialleistungen bezieht und sein zusätzliches Einkommen, das angerechnet werden müsste, dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit nicht mitteilt.

Mit sonstigen Beanstandungen wurden insgesamt 135 Sachverhalte aufgedeckt, die zu weiteren Ermittlungen als Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren führen. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich zudem noch umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

"Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht ohne Grund besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten Verstöße in den unterschiedlichsten Formen festgestellt.", so Jörg Helmig, der Leiter des Hauptzollamts Dortmund.

Zusatzinformation:

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund, übermittelt durch news aktuell



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