Kassel: Bundespolizei wegen spielender Kinder im Einsatz
ots/Bundespolizeiinspektion Kassel
Gießen (ots) -
Wegen Kindern am Gleis mussten Bundespolizisten am vergangenen Donnerstagnachmittag (16.9.) mit Blaulicht und Martinshorn ausrücken. Ein Lokführer der Hessischen Landesbahn (HLB) hatte gegen 15.30 Uhr mehrere Kinder unmittelbar an den Gleisen, im Bereich der Haltestelle Licher Straße, gesehen.
Die Bahn war auf der Fahrt von Großen-Buseck nach Gießen. Aus Sicherheitsgründen wurde die eingleisige Bahnstrecke gesperrt.
Kinder sitzen im Gebüsch
Beamte vom Bundespolizeirevier Gießen entdeckten insgesamt vier zehnjährige Kinder in einem Gebüsch, direkt an den Gleisen. Im Gespräch mit den Bundespolizisten gaben die Kinder an, an den Gleisen gespielt zu haben. Bundespolizei ermahnt: Bahnanlagen sind keine Kinderspielplätze! Die Beamten informierten und belehrten die Sprösslinge über die Gefahren der Bahnanlagen. Kurz darauf übergaben sie die Kinder ihren Erziehungsberechtigten.
Bahnstrecke gesperrt
Aus Sicherheitsgründen war die Bahnstrecke für rund 20 Minuten gesperrt. Zwei nachfolgende Züge verspäteten sich jeweils um rund eine Viertelstunde.
"Kinder haben meist kein Gespür für Gefahren an Bahnanlagen. Die Lust auf Mutproben oder andere Spiele auf Bahnanlagen führen unter Umständen in akute Lebensgefahr!", sagt die Leiterin der Bundespolizeiinspektion Kassel, Polizeidirektorin Sonja Koch-Schulte.
"Das Betreten der Gleisanlagen ist für Unbefugte nicht nur verboten, sondern extrem gefährlich. Züge können sich relativ lautlos nähern und werden daher oft erst spät bemerkt. Die Gefahr, von durchfahrenden Zügen erfasst und getötet zu werden, ist sehr groß. Besonders dann, wenn Züge außerplanmäßig verkehren, wie beispielsweise Güterzüge!", betont die Polizeidirektorin.
Kinder und Jugendliche informieren:
Erziehungsberechtigte sollten mit ihren Kindern über diese Gefahren sprechen. Bei Fragen können sich Interessierte unter der Tel. 0561/81616-0 an die Bundespolizeiinspektion Kassel wenden. Informationen zur Gefahren an Bahnanlagen gibt es auch unter www.bundespolizei.de.
Hinweis der Bundespolizei
Auf die Verursacher von Verspätungen (ggf. die Eltern) können bei solchen Einsätzen jeweils Kosten für den Polizeieinsatz (variiert im dreistelligen Bereich) sowie zivilrechtliche Forderungen der Verkehrsunternehmen zukommen. Zivilrechtliche Forderungen können bis zu 30 Jahre danach geltend gemacht werden.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kassel, übermittelt durch news aktuell