Aachen: Bundespolizei stoppt Verkehrsrowdy
ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Aachen (ots) -
Am Montagnachmittag hat eine Streife der Bundespolizei einen Verkehrsrowdy auf der BAB 44 nach erfolgter Einreise aus Belgien aus dem Verkehr gezogen.
Die Streife befand sich in der Nähe des ehemaligen Grenzübergangs Aachen-Lichtenbusch, als sie das Fahrzeug die Belgisch-Deutsche Grenze passieren sahen. Sie folgten dem Fahrzeug und wollten den Fahrer und mögliche weitere Insassen im Rahmen von Grenzüberwachungsmaßnahmen kontrollieren.
Als der Fahrer den Streifenwagen erblickte, beschleunigte er sein Fahrzeug so stark, dass das folgende Streifenfahrzeug zwischenzeitlich den Blickkontakt verlor. Am Aachener Kreuz sichteten sie das betreffende Fahrzeug wieder, dessen Fahrer in letzter Sekunde von der BAB 44 auf die Zufahrt zur BAB 4 in Fahrtrichtung Köln fuhr. Dabei überquerte er die durchgezogene Linie und drängte sich in die Zufahrt nach Köln. Wenig später überholte er einen links fahrendes Fahrzeug auf der rechten Spur sowie nötigte den Fahrer, auf die Sperrfläche zu fahren und auszuweichen. Das Streifenfahrzeug folgte und die Beamten beobachteten weiterhin, wie er andere Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur mit überhöhter Geschwindigkeit überholte. Als die Beamten mit ihrem Fahrzeug aufschlossen, forderten sie den Fahrer mit Zeichen und Blaulicht auf, ihnen zu folgen. Sie wollten eine weitere Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ausschließen. Diesem kam er nur sehr zögerlich nach, bis sie ihn auf dem Rastplatz Aachener Land kontrollieren konnten. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass es sich bei dem 40-jährigen kamerunischen Fahrer um keinen Unbekannten handelte, da er bei der Bundespolizei wegen des Verdachtes der Schleusung mehrmalig in Erscheinung getreten war. Diesbezüglich fanden sie aber keine Anhaltspunkte. Als die Beamten ihn wegen seines verkehrswidrigen Verhaltens zur Rede stellen wollten, machte er keine Angaben. Im Anschluss entließen sie den Fahrer, der sich wegen seiner Verkehrsverstöße bestimmt vor der Justiz wird verantworten müssen.
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