Sankt Augustin: Bundespolizei beobachtet Diebstahlsversuch im Schnellzug - Festnahme

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Symbolbild: Bundespolizei
ots/Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
22 Dez 19:35 2022 von Presseportal.de Print This Article

Köln (ots) - Mittwoch (21. Dezember) nahmen Bundespolizisten der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl (FEG TD) nach einem Diebstahlsversuch im ICE einen 37-jährigen Tatverdächtigen fest. Der Mann durchwühlte während der Fahrt unauffällig den Rucksack eines Reisenden. Trotz dem er nicht fündig wurde, klickten die Handschellen.

Mittags gegen 12:30 Uhr nutzte ein 23-jähriger Mann aus Mainz den ICE 126 von Frankfurt/Main Flughafen Richtung Köln. Seinen Koffer und Rucksack legte er während der Fahrt in die Gepäckablage über sich. Zivile Beamte der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl befanden sich ebenfalls in dem Zug und bemerkten einen Bahnreisenden, welcher durch den Zug spazierte und sich die Gepäckstücke genauer anzusehen schien. Bei dem Mainzer blieb er stehen und musterte die Gegenstände in der Ablage. Kurz darauf verstaute er seinen eigenen Koffer direkt neben dem fremden Rucksack. Mehrfach schaute sich der Tatverdächtige mit libyscher Staatsangehörigkeit in dem Zugabteil um, bevor er sich den Rucksack schlussendlich aus der Ablage nahm und auf seinem Schoss unauffällig durchwühlte. Professionell legte der 37-Jährige das Gepäckstück zurück und wollte den Zug beim Halt am Kölner Hauptbahnhof verlassen. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei, welche die Tathandlung beobachtet hatten, nahmen den Tatverdächtigen wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls noch im Zug vorläufig fest. Der Bahnreisende aus Mainz hatte von all dem nichts mitbekommen und überprüfte erst nach Ansprache durch die Beamten, ob etwas fehlen würde - glücklicherweise war noch alles da. Auf der Dienststelle der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof ermittelten die Zivilbeamten die Identität des Mannes. Da der Libyer in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat und die Beamten aufgrund der Professionalität von einer gewerbsmäßigen Ausübung ausgehen, wird er noch heute einem Haftrichter zur Entscheidung vorgeführt.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell



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